Geistlicher spricht von einvernehmlichem Sex
Missbrauch durch Erzdiakon? 87-Jähriger steht vor dem Landgericht Köln
Nach mehr als zwei Jahrzehnten muss sich ein 87-jähriger Mann am Montag (24.02.) vor dem Landgericht Köln verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 1999 und 2002 insgesamt sechs Mal einen damals minderjährigen Jungen sexuell missbraucht zu haben. Laut Anklage war das Opfer erst neun Jahre alt und ein Kind aus einer befreundeten Familie. Beim Prozessauftakt legte der Angeklagte ein Geständnis ab – stellte die Taten jedoch als einvernehmlichen sexuellen Kontakt dar.
Ermittlungen erst Jahre später aufgenommen
Die Justiz wurde erst spät auf den Fall aufmerksam. Die Anzeige kam erst vor wenigen Jahren – unter anderem vom mittlerweile erwachsenen mutmaßlichen Opfer, so das Gericht. Zusätzlich wird dem Angeklagten der Besitz von kinderpornografischem Material vorgeworfen. Die Polizei entdeckte entsprechende Dateien bei einer Durchsuchung seiner Wohnung.
Warum der Prozess nach so langer Zeit möglich ist
Normalerweise wären die mutmaßlichen Übergriffe nach mehr als 20 Jahren verjährt. Doch im Falle von sexuellem Missbrauch von Kindern beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem 30. Geburtstag des Opfers. Dadurch kann das Verfahren trotz des langen Zeitraums noch geführt werden.
Keine Verbindung zum früheren Amt des Angeklagten?
Der 87-Jährige war früher Erzdiakon einer orthodoxen Kirche. Sein Verteidiger Bernd Dietmar Wermuth aus Leverkusen betont jedoch, dass sein Amt nichts mit den Vorwürfen zu tun habe. „Das sind alles Bereiche, die eher im persönlichen, privaten Umfeld, der Familie und Freundschaften anzusiedeln sind“, so der Rechtsanwalt. Sollte Martin L. verurteilt werden, muss er mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünfzehn Jahren rechnen. Das Urteil soll Ende März fallen.