Kühe mit Maschine über den Boden gezogenTiere bekamen kein Futter und kein Wasser! Brutalo-Schlachthofbesitzer vor Gericht

Was mussten die armen Tiere leiden!
Er quälte wiederholt Rinder und misshandelte sie. Jetzt steht der Inhaber eines Schlachtbetriebs aus dem Kreis Unna in Lünen vor Gericht. Die Vorwürfe sind für Tierliebhaber schwer zu ertragen.
Mit Bolzenschussgewehr auf totes Tier gefeuert
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, in einer Viehsammelstelle im Kreis Unna kranke und nicht transportfähige Rinder geschlagen und nicht ausreichend mit Wasser und Nahrung versorgt zu haben. Das sagte ein Gerichtssprecher.
Die Anklage schilderte demnach einen Fall, in dem ein Tier, das nicht mehr laufen konnte, mit einer Maschine über den Boden geschleift worden sein soll. Zudem soll das Fleisch eines in dem Betrieb gestorbenen Rindes als vermeintliches Schlachtvieh verkauft worden sein. Um zu verschleiern, dass es nicht regulär geschlachtet wurde, soll dem bereits toten Tier noch ein Bolzenschuss aufgesetzt worden sein. Außerdem soll den Rindern in unzulässigem Maße Blut abgenommen worden sein.
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Viehsammelstelle wurde geschlossen
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft waren im Jahr 2021 durch Videoaufnahmen der Tierrechtsorganisation Soko Tierschutz angestoßen worden. Ebenfalls infolge der Hinweise auf systematische Misshandlungen durch die Tierschützer war die Viehsammelstelle vom Kreis Unna geschlossen worden. Es folgten Durchsuchungen und weitere Ermittlungen durch die Behörden.
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Bereits im Februar waren zwei Mitarbeiter des Betriebs wegen einer Vielzahl von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden, eine davon ist rechtskräftig. Im zweiten Fall läuft die Berufung.
Angeklagt war der Firmeninhaber zunächst nur wegen zehn Taten, bei dem ihm nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft eine direkte Beteiligung nachzuweisen sei. Die Staatsanwaltschaft will ihn aber nach Gerichtsangaben auch als Mittäter für weitere Fälle zur Verantwortung ziehen. Es sei davon auszugehen, dass die Straftaten seiner beiden Mitarbeiter in seinem Wissen und Wollen geschehen seien, hieß es zur Begründung. Ob diese Nachtragsanklage nun im Zuge des laufenden Verfahrens oder im Anschluss daran verhandelt wird, war zunächst offen.
































