Deutschland äußert sich mit großer SorgeTodesstrafe für Terroristen: Bundesregierung kritisiert Israel

31.03.2026, Palästinensische Gebiete, Gaza: Angehörige von palästinensischen Gefangenen, die in israelischen Gefängnissen inhaftiert sind, demonstrieren vor dem Hauptquartier des Roten Kreuzes gegen die Entscheidung des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen. Foto: Jehad Alshrafi/AP/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Angehörige von palästinensischen Gefangenen demonstrierten gegen die Todesstrafe.
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Die Einführung der Todesstrafe für Terroristen in Israel löst international scharfe Kritik aus. Deutschland teilt diese. Von der Strafe betroffen wären wohl nur Palästinenser. Womöglich wird das Gesetz allerdings schon vor der ersten Verurteilung gestoppt.

Die Bundesregierung hat die Entscheidung des israelischen Parlaments zur Einführung der Todesstrafe für Terroristen kritisiert. „Verständlicherweise ist Israel nach dem 7. Oktober hart gegen den Terrorismus vorgegangen. Das gestern verabschiedete Gesetz sieht die Bundesregierung aber mit großer Sorge“, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius mit.

Die Ablehnung der Todesstrafe sei ein grundsätzliches Merkmal der deutschen Politik. Die Bundesregierung sei zusätzlich besorgt, dass ein solches Gesetz „wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde“, fügte Kornelius hinzu. „Deshalb bedauert sie die Entscheidung der Knesset und kann sie nicht gutheißen.“

Das Parlament hatte den Gesetzentwurf am Montag gebilligt. Er sieht vor, dass bei terroristisch motiviertem Mord mit dem Ziel der Vernichtung des Staates Israel die Todesstrafe oder lebenslange Haft verhängt werden kann. Vor israelischen Militärgerichten in den palästinensischen Gebieten ist die Todesstrafe in solchen Fällen sogar zwingend, sie muss bei Verurteilung binnen 90 Tagen durch Erhängen durch einen Gefängniswärter vollstreckt werden. Kritiker sehen das Gesetz als rassistisch an, weil es de facto nur Palästinenser betrifft.

Auch die EU-Kommission kritisierte die Entscheidung des israelischen Parlaments deutlich. Der Beschluss stelle zusammen mit dem diskriminierenden Charakter des Gesetzes einen „deutlichen Rückschritt“ dar, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde. Die Entscheidung sei „sehr besorgniserregend“ und eine negative Entwicklung bei der Achtung der Menschenrechte. Man lehne die Todesstrafe unter allen Umständen ab und habe darüber auch mit Israel gesprochen.

Das international heftig kritisierte Gesetz steht nun vor einer Prüfung durch das höchste Gericht des Landes. Ein juristischer Experte geht davon aus, dieses könnte den kontroversen Vorstoß kippen. Aus dem Zwang zur Verhängung der Todesstrafe ergibt sich nach Ansicht von Experte Amir Fuchs vom israelischen Demokratie-Institut ein juristisches Problem. „So etwas gibt es in keiner demokratischen Rechtsordnung: Eine Todesstrafe, die zwingend ist“, sagte Fuchs dem israelischen TV-Sender N12. „Es muss immer einen Ermessensspielraum für das Gericht oder die Staatsanwaltschaft bei der Strafbeantragung geben“, sagte er. Das neue Gesetz gehöre daher für ihn zu „den Dingen, die Gerichte in der Regel aufheben“. Selbst in demokratischen Staaten mit Todesstrafe, wie den USA, gebe es keine Todesstrafe als Zwang.

Das neue Gesetz richte sich ausschließlich gegen Terroristen, die Juden angreifen, erklärte Fuchs weiter. Seinen Worten zufolge würde diese Bestimmung einer gerichtlichen Überprüfung wegen Diskriminierung nicht standhalten. Eine Klage des israelischen Bürgerrechtsverbands liegt bereits beim höchsten Gericht.

Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien hatten bereits vor der Abstimmung „tiefe Besorgnis“ über den Gesetzentwurf geäußert und die Todesstrafe als unmenschlich, erniedrigend und wirkungslos bezeichnet. Ihre Aufforderung, die Pläne aufzugeben, blieb jedoch erfolglos.

Israel hatte die Todesstrafe für Mord 1954 abgeschafft und nur in Ausnahmefällen beibehalten. Die Hinrichtung des deutschen NS-Verbrechers Adolf Eichmann im Jahre 1962 war die letzte Vollstreckung.

Verwendete Quellen: chl/dpa