Eltern wandern aus und lassen ihn zurück

Behinderter Junge (16) sucht dringend nach neuem Zuhause

Shirley Nunn wollte ihren behinderten Sohn nicht allein zurücklassen.
Rund 160 Einrichtungen haben den geistig beeinträchtigten Jungen (16) bislang abgewiesen.
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Dieses Schicksal geht unter die Haut.
Keine Einrichtung will den geistig und seelisch behinderten Jungen (16) aus Thüringen bei sich aufnehmen. Er sei eine zu „spezielle Herausforderung”. Und das, obwohl er schon mal im Stich gelassen wurde – von seinen eigenen Eltern.

Eltern ziehen ohne ihn nach Südamerika

Der Junge ist als Kind eines deutschen Auswanderer-Paares in Südamerika geboren. Als sich bereits im jungen Alter die ersten Anzeichen seiner Beeinträchtigung bemerkbar machen, bringen seine Eltern ihn zurück nach Deutschland. „Nach knapp zwei Jahren wanderten die Eltern wieder nach Südamerika aus und ließen ihren neunjährigen Sohn allein zurück. Seither lebt er gänzlich ohne Familie”, teilt das Landratsamt Saale-Orla-Kreis mit. Alle Versuche, Kontakt zu den Eltern aufzunehmen, bleiben erfolglos.

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Er liebt Baden, Autofahren und Musik

Aktuell besucht der Junge regulär eine Schule. „Er geht gern zur Schule, liebt es, baden zu gehen, im Auto gefahren zu werden, dabei die vorüberziehenden Landschaften zu bestaunen und auf seiner Musik-Box Lieder zu hören”, beschreibt ihn das Landesratsamt weiter. Aufgrund seiner geistigen Behinderung ist er jedoch sehr stark in seiner Kommunikation eingeschränkt. Er lebt auf dem geistigen Niveau eines Kleinkindes, was nicht immer ohne Konflikte zu bewältigen ist

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Der Junge hat bisher eine intensive Betreuung in einer heilpädagogischen Wohnstätte für Kinder und Jugendliche genossen. Doch plötzlich kündigt der Träger seinen Platz. Das Landratsamt schreibt über 160 Einrichtungen an – doch keiner will den Jungen aufnehmen.

Die Begründung: „Die individuellen Bedürfnisse des Jugendlichen erfordern ein intensives Betreuungssetting, das eine spezielle Herausforderung darstellt.”

Deshalb ist das Landratsamt seit Wochen verzweifelt auf der Suche nach einem neuen Wohnheim für den Jungen.

Gerichtliches Verfahren gegen Wohnstätte

Aktuell lebt er in einer angemieteten Wohnung. Doch auch dort muss er rund um die Uhr betreut werden, sobald er am Nachmittag von seinem Schulbegleiter nach Hause gebracht wird. Auch dafür wird dringend Unterstützung benötigt. Trotz mehrfacher Schicksalsschläge geht es dem Jugendlichen gut, sagt das Landratsamt auf RTL-Nachfrage.

„Er geht mit der Situation im Rahmen seiner Möglichkeiten gut um.”

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Die plötzliche Kündigung des Trägers beschäftigt auch Gerichte. Wegen des juristischen Verfahrens kann sich das Landratsamt nicht weiter zu den Details des Falles äußern. Alle Beteiligten hoffen inständig, dass der beeinträchtigte Junge bald ein neues Zuhause findet. Und vielleicht ja sogar jemanden, mit dem er beim Autofahren Landschaften bestaunen kann.