Was den Maddie-Verdächtigen erwartet„Steak und Bier” – das plant Christian B. nach seiner Haft-Entlassung

Wie wird sein Leben in Freiheit aussehen?
Er hat seine Strafe abgesessen, nach sieben Jahren im Gefängnis wird Christian B. am Mittwoch aus der JVA Sehnde entlassen. 2019 war der Mann, der im Fall Maddie McCann als Hauptverdächtiger gilt, wegen der Vergewaltigung einer Amerikanerin (72) verurteilt worden. RTL-Reporter Ulrich Oppold hat B. in Haft getroffen und weiß, was dieser nach der Entlassung plant.

„Bekannt wie ein bunter Hund”

Zumindest was seine erste Mahlzeit angeht, weiß Christian B. schon genau, was er sich vorstellt. Unserem Reporter erklärt B., dass er sich auf ein ordnetliches Steak und ein Bier freue, sobald er wieder auf freiem Fuß ist.

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Wo genau Christian B. aber seinen Tisch decken wird, ist unklar. Eine Zukunft in Deutschland sieht er für sich nicht. „Er sei ja bekannt wie ein bunter Hund“, gibt Ulrich Oppold das Gespräch mit B. wieder. „Man kennt ihn hier in Deutschland, und deshalb würde er wahrscheinlich gerne ins Ausland gehen oder womöglich sogar untertauchen.“ Doch das könnte sich als schwierig erweisen. Denn Christian B., soll dem „Spiegel” zufolge nach seiner Entlassung seinen Reisepass abgeben müssen.

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Bekommt Christian B. eine elektronische Fußfessel?

Eine besondere Schwere der Schuld sieht die Richterin in dem Prozess 2019 nicht. Damit kommt Christian B. nun nach seiner Haftstrafe frei – ohne Sicherungsverwahrung. Dass Christian B. sich aber nach der Entlassung völlig frei bewegen kann, hält Oppold für unrealistisch. „Er wird sicherlich in eine Behördenwohnung erst einmal gebracht. Und dann muss er sich natürlich sehr schnell mit seinem Bewährungshelfer unterhalten”, erklärt der RTL-Reporter.

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In diesem Gespräch würden dann voraussichtlich die weiteren Regeln für Christian B. besprochen werden. Oppold geht davon aus, dass B. nach der Entlassung ganz klare Anweisungen bekommen wird, was er machen und was er nicht machen dürfe. „Ich vermute sehr stark, dass er eine elektronische Fußfessel bekommt“, meint Ulrich Oppold. „Und ich glaube auch, dass er strengste Auflagen bekommt” und sich wahrscheinlich sehr regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden müsse. Dies bestätigt auch der „Spiegel” unter Berufung auf einen Beschluss des Landgerichts Hildesheim vom 9. September. Christian B. müsse demnach eine elektronische Fußfessel tragen und sich regelmäßig bei der Führungsaufsichtsstelle und der Bewährungshilfe melden.

Gegen B. wird weiter ermittelt

Weitere Auflagen könnten laut dem Reporter sein, dass B. seinen Wohnort und damit auch Deutschland nicht verlassen dürfe. Das könne für die nächsten Jahre oder möglicherweise sogar lebenslänglich gelten, so Oppolds Vermutung. Die „Spiegel”-Recherchen bestätigen das. Christian B. soll demnach einen Personalausweis erhalten, der auf Deutschland beschränkt ist. Der Gerichtsbeschluss würde außerdem vorsehen, dass sich B. einen festen Wohnsitz nehmen müsse. Diesen dürfe er ohne Genehmigung nicht verlassen. Gegen diese Auflagen möchten seine Verteitiger jedoch Beschwerde einreichen: „Das ist der Versuch der Staatsanwaltschaft, ihn in einer Art Untersuchungshaft zu halten, wo sie jederzeit Zugriff auf ihn hätten”, sagte Rechtsanwalt Philipp Marquort dem Magazin.

Ob Christian B. direkt auf der Straße erkannt werden wird, wie B. selbst erwartet, ist unklar. „In den nächsten zwei, drei, vier Wochen werden wir dann vielleicht frühestens das erste Bild von Christian B. in Freiheit sehen“, glaubt der RTL-Reporter. Bis die Nachbarn erkennen, wer nun in ihrer Nähe wohnt, werde es einige Zeit dauern, mutmaßt Oppold weiter.

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Während B. die Haftstrafe in dem Vergewaltigungsfall abgesessen hat, wird im Fall der 2007 in Portugal verschwundenen Maddie McCann weiter ermittelt. Oppold ist sicher: „Solange die Ermittlungen im Fall Madeleine McCann laufen und das Visionsverfahren, werden die Behörden ein ganz genaues Auge auf ihn werfen.“