Ehemann gerät ins Visier der ErmittlerFrau (40) verblutet nach Sex – doch war es wirklich ein Unfall?

Ein rätselhafter Todesfall beschäftigt die Ermittler in Österreich!
Eine 40-jährige Frau stirbt nach schweren Verletzungen im Intimbereich. Ihr Ehemann spricht von einem tragischen Unfall bei einem Sexspiel – doch die Staatsanwaltschaft hat erhebliche Zweifel an dieser Version. Neue Ermittlungsdetails werfen nun weitere Fragen auf.
Schwere Verletzungen im Bauch- und Genitalbereich
Was genau in dem Reihenhaus im österreichischen Marchtrenk geschah, versuchen die Ermittler noch immer zu klären. Fest steht bislang nur: Eine 40-jährige Frau erlitt schwere Verletzungen im Bauch- und Genitalbereich und starb wenig später. Ihr zehn Jahre älterer Ehemann sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war die Frau Ende Juni mit starken Blutungen in ihrem Wohnhaus gefunden worden. Rettungskräfte konnten ihr Leben nicht mehr retten. Eine Obduktion ergab massive Verletzungen im Bauch- und Unterleibsbereich, die nach bisherigen Erkenntnissen durch erhebliche Gewalteinwirkung entstanden sein sollen.
Mann spricht von „Unfall”
Bei seiner Vernehmung räumte der 50-Jährige sexuelle Handlungen mit seiner Ehefrau ein. Die tödlichen Verletzungen seien nach seiner Darstellung bei einem gemeinsamen Sexspiel entstanden. Die Ermittler halten seine Schilderung jedoch bislang nicht für schlüssig. Das Verletzungsbild sei deutlich schwerer, als es seine Angaben erklären würden.
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Hinzu kommt: Nach bisherigen Erkenntnissen sollen beide Eheleute stark berauscht gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft prüft deshalb auch, ob die Frau überhaupt noch in der Lage war, sich zu wehren oder ihren Willen frei zu äußern. Ob sie den sexuellen Handlungen ursprünglich zugestimmt hatte und was sich tatsächlich in der Wohnung abgespielt hat, ist derzeit ungeklärt.

Die Staatsanwaltschaft geht derzeit nicht von einer vorsätzlichen Tötung aus. Stattdessen wird gegen den 50-Jährigen wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person mit Todesfolge ermittelt. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm zehn bis zwanzig Jahre Haft oder lebenslange Freiheitsstrafe. (lmi)


