EU-Kommission prüft beliebte PlattformNeuer Verdacht! Schützt Snapchat unsere nicht Kinder genug? 

Rund 1,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland haben laut einer Studie bei sozialen Medien ein problematisches bis pathologisches Nutzungsverhalten. (Foto Illustration)
Viele Kinder und Jugendliche in Deutschland nutzen Snapchat (Symbolbild).
Alicia Windzio/dpa

Es geht um den nötigen Schutz im Internet!
Mit ein paar Klicks erwachsen? Apps müssen Kinder und Jugendliche besonders schützen. Die Europäische Union nimmt nun auch das beliebte Snapchat in den Blick.

Cybergrooming und Werbung für Drogen

Um Kinder und Jugendliche im Netz zu schützen, nimmt die Europäische Kommission mehrere große Plattformen ins Visier. Die Brüsseler Behörde hat den Verdacht, dass Snapchat besonders junge Kinder nicht ausreichend an der Nutzung der Plattform hindert und leitet daher ein Verfahren gegen das US-Unternehmen ein, wie sie mitteilte.

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Was steckt genau dahinter? In der Multimedia-Messaging-App seien sie unter anderem unangemessenen Kontaktversuchen durch Erwachsene (Cybergrooming) und Werbung für Alkohol und Drogen ausgesetzt.

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So läuft das mit der Altersangabe bei Snapchat

Beim Messenger-Dienst Snapchat beginnt jetzt die genaue Prüfung. Wer sich bei Snapchat anmeldet, muss sein Geburtsdatum angeben. Die Nutzungsbedingungen schreiben vor, dass man mindestens 13 Jahre alt sein muss. Für Teenager bis einschließlich 17 Jahren gibt es besondere Einstellungen. Die EU-Kommission vermutet, dass diese Maßnahmen nicht ausreichen: Das eigene Alter – ohne Überprüfung – anzugeben, hindere Kinder nicht daran, Snapchat zu nutzen.

Eine Gefahr sieht die Behörde umgekehrt auch darin, dass sich Erwachsene einfach als Jugendliche ausgeben könnten. Als vermeintlich Gleichaltrige könnten sie sich leichter das Vertrauen erschleichen und Jugendliche etwa dazu bringen, ihnen sexuelle Bilder und Videos zu schicken. Auf Snapchat gäbe es zudem Informationen etwa zu Drogen oder dem Kauf von altersbeschränkten Produkten wie Vapes und Alkohol, und Snapchat-Nutzer würden versuchen, Jugendliche für kriminelle Aktivitäten anzuwerben.

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Verstößt Snapchat gegen EU-Recht?

Die EU-Kommission verdächtigt Snapchat, nicht genug dagegen zu tun und so gegen EU-Recht zu verstoßen. Die Behörde untersucht den Fall nun genauer und greift dabei auch auf Erkenntnisse einer niederländischen Untersuchung und Angaben der deutschen Bundesnetzagentur zurück. Dabei will die EU-Kommission auch besonders auf die Standard-Einstellungen bei Konten für Jugendliche und die Möglichkeit, illegale Inhalte zu melden, achten.

Eine Snapchat-Sprecherin kündigte an, wie bisher transparent mit der Kommission zusammenzuarbeiten. „Die Sicherheit und das Wohlergehen aller Snapchatter haben für uns oberste Priorität, und unsere Teams arbeiten seit Jahren daran, die Sicherheitsstandards weiter zu verbessern.”

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EU geht gegen vier Pornoseiten vor

Bei vier Pornoseiten ist die Kommission bereits einen Schritt weiter: Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos verstoßen nach vorläufiger Einschätzung gegen EU-Recht. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohen ihnen Geldstrafen von jeweils bis zu sechs Prozent des jährlichen Konzernumsatzes.

Die vier Pornoseiten hindern Jugendliche demnach nicht ausreichend daran, auf ihre Inhalte zuzugreifen. Die Plattformen gäben zwar an, dass ihre Dienste nur für Erwachsene bestimmt seien. Jeder könne aber durch einen einfachen Klick angeben, über 18 Jahre zu sein und so Zugriff erhalten, kritisiert die Kommission. Das sei nicht ausreichend. Seiten würden zwar unscharf gezeichnet, es gebe Inhaltswarnungen und Hinweise wie „Nur für Erwachsene” – auch dies hindere aber Minderjährige nicht wirksam daran, auf schädliche Inhalte zuzugreifen.

„Kinder greifen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, und diese Plattformen müssen strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten”, forderte die zuständige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Henna Virkkunen.

App zur Altersüberprüfung kommt 2027

Die Europäische Union hat eine App zur Altersüberprüfung entwickelt, die aber erst Anfang 2027 eingeführt werden soll. Sie soll es möglich machen, online das eigene Alter nachzuweisen, ohne die persönlichen Daten mit den Plattformen zu teilen. Bislang müssten die Seiten auf andere Lösungen zurückgreifen, die gleichzeitig mit europäischem Datenschutz vereinbar sind.

Die vier Pornoseiten haben nun die Möglichkeit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Sie könnten auch Änderungen vornehmen, um die Bedenken der EU auszuräumen. Die EU-Kommission hatte gegen sie seit Ende Mai 2025 ermittelt. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, könnte es für die Seiten teuer werden. (nlu/dpa)

Verwendete Quellen: DPA