Härtere Maßnahmen gegen MenschenhandelNagelstudio-Besuch bald strafbar? Bundesregierung plant neues Gesetz

ILLUSTRATION - Eine Kosmetikerin feilt am 18.05.2017 in einem Nagelstudio in Berlin die Gelnaegel einer Kundin in Form (gestellte Szene).
Ein Besuch im Nagelstudio könnte künftig rechtliche Konsequenzen haben, wenn Ausbeutung im Spiel ist. (Symbolbild)
picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose
von Martina Lewinski

Wer einen Termin im Nagelstudio oder eine andere Dienstleistung bucht, könnte bald selbst ins Visier der Justiz geraten.
Ein neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung soll den Kampf gegen Menschenhandel und Zwangsarbeit deutlich verschärfen – und nimmt dabei erstmals auch Kundinnen und Kunden stärker in die Pflicht.

Konsequenter gegen Menschenhandel

Die Bundesregierung hat einen Entwurf auf den Weg gebracht, der den Kampf gegen Menschenhandel deutlich verschärfen soll. Ziel ist es, sogenannte „moderne Ausbeutung“ besser zu verfolgen und Schlupflöcher im Strafrecht zu schließen. Besonders im Fokus stehen dabei Fälle, in denen Menschen unter Zwang arbeiten müssen – etwa durch Gewalt, Abhängigkeit oder das Vorenthalten von Dokumenten.

Bislang lag der Schwerpunkt der Strafverfolgung vor allem auf den Täterstrukturen. Künftig könnten jedoch auch Personen belangt werden, die solche Dienstleistungen bewusst in Anspruch nehmen.

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Auch Kundinnen und Kunden im Visier

Neu an dem Entwurf ist vor allem ein Punkt: Nicht nur die Ausbeutung selbst soll strafbar sein, sondern auch das bewusste Nutzen der erbrachten Leistungen. Wer also weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass eine Person unter Zwang arbeitet oder Opfer von Menschenhandel ist, könnte sich künftig ebenfalls strafbar machen. Das betrifft nicht nur klassische Bereiche wie Zwangsprostitution, sondern auch andere Branchen – etwa Bau, Gastronomie oder Dienstleistungsbetriebe wie Nagelstudios.

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Immer wieder geraten insbesondere Nagelstudios in den Fokus der Ermittler. Nach Einschätzung von Behörden gibt es Hinweise darauf, dass in einigen Fällen Arbeitskräfte – häufig aus dem Ausland – unter schlechten Bedingungen oder ohne faire Bezahlung beschäftigt werden.

Nicht jedes Studio ist betroffen, doch gerade extrem niedrige Preise oder auffällige Arbeitsbedingungen können laut Experten ein Warnsignal sein. Hinweise wie fehlende Verträge, abgeschottete Räume oder ungewöhnliche Strukturen könnten ebenfalls auf Ausbeutung hindeuten.

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Härtere Strafen und weniger Schlupflöcher

Aktuell sieht der Strafrahmen für Menschenhandel eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen – etwa bei nachgewiesener Gewalt, Entführung, bandenmäßiger Begehung oder der Ausbeutung Minderjähriger – sind bereits heute bis zu zehn Jahre Haft möglich. Künftig könnten diese hohen Strafen auch generell in besonders schweren Fällen angewendet werden, selbst wenn zusätzliche Merkmale wie Gewalt oder organisierte Kriminalität nicht eindeutig nachgewiesen sind. Zudem soll es für Ermittlungsbehörden erleichtert werden, Verfahren gegen Betroffene einzustellen, wenn diese selbst unter Zwang gehandelt haben.

Wer wissentlich Dienstleistungen von Menschen in Anspruch nimmt, die Opfer von Menschenhandel sind, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen müssen. Geht es um Zwangsprostitution, droht dem Freier eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Noch ist die Reform nicht in Kraft. Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Entwurf nun in den Bundesrat und anschließend in den Bundestag. Erst danach wird entschieden, ob und in welcher Form die neuen Regeln tatsächlich umgesetzt werden.

Verwendete Quellen: FAZ, Watson, dpa