Höchstes Gericht ist jetzt am ZugMagdeburger Attentäter akzeptiert Urteil nicht – Richter müssen überprüfen

Justizbeamte führen den Angeklagten Taleb al-Abdulmohsen in den Gerichtssaal und in die Sicherheitskabine. Der Angeklagte war am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Infolge der Tat, die nur gut eine Minute dauerte, starben fünf Frauen und ein neunjähriger Junge, Hunderte Menschen wurden verletzt. (zu dpa: «Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt geht in Revision») +++ dpa-Bildfunk +++
Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt will seine lebenslange Haftstrafe nicht anerkennen.
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Nach dem Anschlag mit sechs Toten und vielen Verletzten verhängte das Landgericht Magdeburg die Höchststrafe. Der Täter geht dagegen aber in Revision. Jetzt muss sich der Bundesgerichtshof dem Fall annehmen.

Der Attentäter vom Magdeburger Weihnachtsmarkt akzeptiert das Urteil des Landgerichts nicht. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, teilt eine Gerichtssprecherin des Landgerichts Magdeburg mit. Nun muss der Bundesgerichtshof den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.

Das Gericht hatte den 51 Jahre alten Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen.

Der Mann aus Saudi-Arabien, der bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt.

Die Richter bescheinigten dem Angeklagten eine „große Gefährlichkeit“. „Der Angeklagte hat während des Tatgeschehens kein Mitgefühl empfunden für andere Personen“, hatte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg in der Urteilsbegründung gesagt. Seine Empathiefähigkeit könne er quasi ein- und ausschalten. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. An seiner Schuldfähigkeit tauchten keine Zweifel auf.

Verwendete Quellen: nes/dpa