Fall Liana16-Jährige vor Zug gestoßen – Täter muss in Psychiatrie

Im Sicherungsverfahren gegen einen 31-Jährigen wurde angeordnet, den Mann in einer Psychiatrie unterbringen. (Archivbild)
Im Sicherungsverfahren gegen einen 31-Jährigen wurde angeordnet, den Mann in einer Psychiatrie unterbringen. (Archivbild)
Swen Pförtner/dpa

Ihr Fall sorgte für Trauer und Fassungslosigkeit!
Nach dem Prozess um den tödlichen Stoß gegen die 16-jährige Liana vor einen Güterzug in Niedersachsen muss der Beschuldigte in die Psychiatrie. Für den 31-Jährigen werde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, sagte der Richter im Landgericht Göttingen. Ein Gutachter hatte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert.

Liana wartete auf den Zug – dann wurde sie getötet

Nach Überzeugung des Schwurgerichts hat der Beschuldigte die Jugendliche im Sommer 2025 am Bahnhof von Friedland vor den durchfahrenden Zug gestoßen. Die 16-Jährige erlitt durch den Zusammenprall Verletzungen am Kopf, die sie nach Ermittlerangaben sofort töteten. Der Fall um das Mädchen, das 2022 mit seiner Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Schlagzeilen.

Bis heute beschäftigt der gewaltsame Tod auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte. Am Mittwoch sollte sich der auch niedersächsische Landtag erneut mit möglichen Konsequenzen befassen.

Video-Tipp: Täter kommt in die Psychiatrie! Liana K. wurde vor den Zug gestoßen

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Strafverfolger sprechen von einem heimtückischen Mord 

Die Staatsanwaltschaft Göttingen ging wegen der paranoiden Schizophrenie davon aus, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig war. Daher wurde kein regulärer Strafprozess mit einer Anklage, sondern ein sogenanntes Sicherungsverfahren geführt. Dabei wird nicht nur geklärt, ob er Beschuldigte der Täter ist, sondern auch, ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.

Trotz der Schuldunfähigkeit bezeichneten die Strafverfolger im Plädoyer die Tat als heimtückischen Mord und erklärten, dass von dem Beschuldigten aus ihrer Sicht eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Die Verteidigung kam nach neun Verhandlungstagen auf ein anderes Ergebnis und plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Nebenklage, die die Mutter der Getöteten vertrat, forderte eine Verurteilung wegen Mordes und sprach sich für einen Wechsel in ein reguläres Strafverfahren aus. Der Richter hat nun entschieden, dass für den 31-Jährigen die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird, heißt es vom Landgericht Göttingen.

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Trauerfeier in Thüringen 

Im September 2025 war Liana unter großer Anteilnahme beigesetzt worden. Familie und Freunde nahmen in Heilbad Heiligenstadt im Nordwesten Thüringens Abschied und erwiesen dem Mädchen bei einer von einem ukrainisch-orthodoxen Geistlichen geleiteten Zeremonie die letzte Ehre. (jow/tbe/dpa)