Mann aus Köthen zieht vors Gericht

Selbsternannter Polizist jagt Parkplatzsünder – und verlangt Schmerzensgeld

von Isabella Campanelli und Frank Vacik

Einfach mal selbst Polizist spielen.
Ein Mann hat auf eigene Faust in Sachsen-Anhalt vermeintlichen Falschparkern Parkkrallen ans Auto gemacht. Fürs Entfernen hat er dann eine ordentliche Geldstrafe verlangt. Später zieht er sogar gegen die Parker vor Gericht, weil er ein Schmerzensgeld von ihnen will. Jetzt ist das Urteil gefallen.

Gericht erlässt Säumnisurteil

Matthias H. treibt in Köthen seit Jahren als selbsternannter Parkwächter sein Unwesen. Er legt Autos Parkkrallen an, so dass sie nicht weiterfahren können, verlangt utopische Summen und zieht sogar bis vors Gericht. Doch jetzt setzt er auch noch einen drauf, will Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro von den Autofahrern.

Susanne Brandt ist eine von diesen Autofahrern. 2021 hängt an ihrem Hinterreifen eine fette Parkkralle. „Natürlich habe ich mich total aufgeregt innerlich“, gesteht sie. Sie habe an „Ordnungsamt und saftige Strafe“ gedacht.

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Selbstjustiz wird teuer für selbsternannten Polizisten

Doch nicht die Behörde fordert Geld von ihr, sondern Matthias H., der Grundstücksbesitzer. Er fordert 1.000 Euro, sonst bliebe die Parkkralle dran. Nicht nur von Brandt, sondern von insgesamt zwölf Autofahrern.

Die Behörden machen dem Spuk im September ein Ende, Matthias H. muss für seine Selbstjustiz 4.300 Euro zahlen. Das wollte der 53-jährige nicht hinnehmen, reagierte er mit einer Schmerzensgeldforderung. Doch als das Urteil verkündet wird, bleibt er weg. Das Gericht weist seine Forderung ab. Die Gerichtskosten muss Matthias H. jetzt selbst tragen. Für die anderen Beteiligten ist das Urteil eine große Erleichterung.