Urteil im Fall der toten Joggerin aus NiebüllGefahr für die Allgemeinheit! Martje B.s Killer muss lebenslang in psychiatrische Klinik

Martje tot Niebüll.jpg
Martje B. wurde vergewaltigt und getötet. (Archivbild)
von Rafael Fleischmann und Christin Peters

Angeklagter ist schuldunfähig.
Das Landgericht Flensburg ist sich sicher: ER ist es, der Martje B. vergewaltigt und getötet hat. Max S. muss – statt ins Gefängnis – dauerhaft in eine psychiatrische Klinik. Gutachten haben ergeben: Der Angeklagte hat paranoide Schizophrenie.

Er könnte es wieder tun

Er habe keine Moral. Das sagt die Richterin heute (30. Januar) bei der Urteilsverkündung im Landgericht Flensburg. Der 36-jährige Max S. habe im Sommer 2024 Martje B. vergewaltigt und getötet. Während der Tat soll er sich in einem schuldunfähigen Zustand befunden haben. Er leide an paranoider Schizophrenie und könne kein Richtig von Falsch unterscheiden, führt die Richterin heute in Flensburg weiter aus. Es sei ausgeschlossen, dass er die junge Frau bei klarem Verstand vergewaltigt und getötet habe.

Max S. muss lebenslang in psychiatrische Klinik
Die Richterin ist überzeugt, dass Max S. in einem schuldunfähigen Zustand war, als er die Tat beging.
RTL

Lese-Tipp: Hat DNA-Beweis Verdächtigen (35) überführt?

Von dem Angeklagten ginge auch weiterhin eine große Gefahr für die Allgemeinheit aus. Die Gefährlichkeitsprognose bestätigt, „dass aufgrund dieses Krankheitsbildes und dem Zustand, in dem sich der Beschuldigte hier befindet [...] weiterhin große Gefahr besteht, dass er erhebliche Straftaten begehen könnte, wenn er weiter auf freiem Fuß bleibt“, sagt Stefan Wolf, Pressesprecher vom Landgericht Flensburg im Gespräch mit RTL.

Video-Tipp: Hier wird die Leiche von Martje B. gefunden

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Martje B.s Killer muss lebenslang in Gewahrsam

Aufgrund seiner Krankheit habe der 36-Jährige keine Moralvorstellungen und kein Unrechtseinsehen mehr. Er sei gänzlich in seinen Wahnvorstellungen verfangen. Trotz dessen, dass das Gericht ihn im Zuge der Vergewaltigung und des Totschlags schuldig sieht, kann er nicht zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Das Gericht ordnet die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. „Sollte er tatsächlich Krankheitseinsicht entwickeln und behandelt werden können, erfolgreich, könnte er irgendwann wieder entlassen werden. Aber im Grundsatz, sollte er gefährlich bleiben, würde er auch in dieser psychiatrischen Klinik bleiben. Im Zweifel bis zum Lebensende“, ordnet Wolf das Urteil ein.

Lese-Tipp: „Sie war eine liebe Person“ - Freund trauert um getötete Martje (21)

Die Kammer hat die begangene Tat als Totschlag und nicht als Mord eingestuft. „Totschlag setzt genauso die vorsätzliche Tötung eines Menschen voraus. Der Mord hätte hier aber vorausgesetzt, dass er zur Verdeckung einer anderen Straftat gehandelt hätte. Er hätte also erkennen müssen, dass er überhaupt Unrecht begangen hat mit der vorangegangenen Vergewaltigung“, begründet Wolf. Doch aufgrund seiner Krankheit sei Max S. das nicht möglich. Eine Alternative zur Unterbringung gebe es nicht. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.