Nach 15 Jahren fristlos gekündigtWegen AfD-Kandidatur bei Kommunalwahl in Niedersachsen – Diakonie wirft Martina Müller raus

ARCHIV - 24.11.2018, Bayern, Greding: Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch. Ein Erlanger AfD-Stadtratskandidat erhielt 9.900 Stimmen - hätte aber gar nicht kandidieren dürfen, weil er zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden war. (Symbolbild) (zu dpa: «Auto von Bremer AfD-Vorstand beschädigt») Foto: Daniel Karmann/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Martina Müller will ihre fristlose Kündigung juristisch anfechten.
Daniel Karmann/dpa

Hat sie ihren Job verloren, weil sie für die AfD kandidiert?
Martina Müller erhebt genau diesen Vorwurf gegen ihren bisherigen Arbeitgeber, die mission:lebenshaus gGmbH. Nach 15 Jahren in einem Hospiz in Jever erhielt sie die fristlose Kündigung.

Jever: Diakonie kündigt Hospiz-Mitarbeiterin Martina Müller nach AfD-Kandidatur fristlos

Martina Müller kandidiert bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen für den Kreistag Friesland und den Gemeinderat Wangerland – jeweils für die AfD. Nach eigener Darstellung ging ihrer Kündigung eine Abmahnung voraus. Der Arbeitgeber habe sie zudem aufgefordert, ihre Kandidaturen zurückzunehmen. Müller will die Kündigung juristisch prüfen lassen und „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel“ ausschöpfen.

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In einem Video mit AfD-Politiker Martin Sichert spricht Müller von einer Kündigung „nur, weil ich kandidiere“. Sichert wertet den Fall als Angriff auf die Demokratie und bringt den Vorwurf der Wählernötigung ins Spiel. Das wäre ein konkreter Straftatbestand. Ob Martin Sicherts Bewertung korrekt ist und daraus rechtliche Konsequenzen folgen können, ist offen.

Diakonie: AfD-Kandidatur kollidiert mit unseren Werten

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Die mission:lebenshaus gGmbH weist in einer RTL vorliegenden Stellungnahme zurück, aus parteipolitischen Gründen gehandelt zu haben. Die öffentliche Kandidatur für eine Organisation, die der niedersächsische Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft, stehe aus Sicht des Trägers in einem „schwerwiegenden Spannungsverhältnis“ zu den Grundwerten, dem Auftrag und den Loyalitätspflichten einer kirchlich-diakonischen Einrichtung. Die AfD Niedersachsen geht gegen diese Einordnung juristisch vor.

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Der Träger erklärt: In seinen Einrichtungen müssten Menschen in vulnerablen Lebenslagen darauf vertrauen können, unabhängig von Herkunft, Religion, Weltanschauung oder sozialem Status respektvoll und mit Empathie behandelt zu werden. Die Kündigung sei Ergebnis einer sorgfältigen Prüfung nach Grundgesetz sowie kirchlichem und weltlichem Arbeitsrecht.

Der Fall dürfte die Gerichte beschäftigen. Er berührt eine schwierige Frage: Wo endet die politische Freiheit von Beschäftigten – und wo beginnt das besondere Selbstbestimmungsrecht kirchlicher Arbeitgeber?

Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherchen, Twitter