Grausame Vorwürfe in NRWSoester Horrorhaus-Prozess beginnt! Auch Jugendliche (16, 17) angeklagt

Gefesselt, halb nackt und offenbar bewusstlos!
So wird eine Frau auf der Terrasse eines Reihenhauses in Soest entdeckt. Monatelang soll sie zuvor misshandelt und vergewaltigt worden sein. Jetzt müssen sich vier Angeklagte vor Gericht verantworten – darunter zwei Jugendliche.
Prozess gegen vier Angeklagte
Am Montag (12. Oktober) beginnt vor dem Landgericht Arnsberg der Prozess um das sogenannte „Horrorhaus von Soest“. Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, müssen sich vier Personen wegen schwerer Vorwürfe verantworten. Auf der Anklagebank sitzen zwei Männer im Alter von 25 und 29 Jahren sowie zwei Jugendliche (16 und 17).
Den Angeklagten werden unter anderem gefährliche Körperverletzung, Vergewaltigung, Nötigung und Freiheitsberaubung vorgeworfen. Sie sollen eine Frau im Jahr 2025 über Monate hinweg in einem Reihenhaus gequält, erniedrigt und sexuell missbraucht haben. Dabei geht die Anklage von unterschiedlichen Tatbeteiligungen aus.
Nachbar entdeckt gefesselte Frau auf Terrasse
Anfang November 2025 kommt der Fall ans Licht. Ein Anwohner entdeckt die Frau spätabends auf der Terrasse des benachbarten Reihenhauses. Sie ist halb nackt und gefesselt. Der Mann alarmiert sofort die Polizei. Das Opfer soll zu diesem Zeitpunkt bereits bewusstlos gewesen sein. Einsatzkräfte befreien die Frau aus ihrer Lage. Anschließend muss sie offenbar monatelang im Krankenhaus behandelt werden.
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Laut Anklage beginnt das Martyrium bereits im Sommer 2025. In dem Wohnhaus in einer ruhigen Soester Siedlung sollen die Beschuldigten die Frau immer wieder schwer misshandelt haben.
Auch zwei Jugendliche stehen in Arnsberg vor Gericht
Besonders erschütternd: Unter den vier Angeklagten befinden sich zwei Minderjährige. Obwohl die beiden erst 16 und 17 Jahre alt sind, soll der Prozess öffentlich stattfinden. Wie eine Gerichtssprecherin erklärt, übernimmt die Große Strafkammer des Landgerichts Arnsberg das Verfahren als Jugendkammer. Der Fall hatte unter dem Namen „Horrorhaus von Soest“ bundesweit für Entsetzen gesorgt. Für alle vier Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. (anr)
Verwendete Quelle: dpa


