Smartphone, Smartwatch und Tablet tabuHessen hat abgestimmt! Handyverbot an Schulen kommt

Das Daddeln hat ein Ende!
Zumindest an hessischen Schulen. In dem Bundesland steht seit Monaten ein Handyverbot für Lehreinrichtungen im Raum, heute hat der Landtag über den Antrag abgestimmt. Und das Ergebnis ist deutlich: Vom kommenden Schuljahr an dürfen private Smartphones oder Tablets in der Schule grundsätzlich nicht genutzt werden!

„Schutzzonen“ untersagen Nutzung von Smartphone und Co.

Junge Menschen ohne ihr Handy – unvorstellbar. Doch genau das soll ab dem Schuljahr 2025/2026 an hessischen Schulen Realität werden. Bereits im März ging der Antrag im Landtag ein, gestützt von CDU und SPD, diverse elektronische Geräte in den Schulen zu verbieten.

In der damals veröffentlichten Pressemitteilung des hessischen Kultusministeriums hieß es, man wolle sogenannte „Schutzzonen“ errichten, „damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander gestärkt wird“. Nun hat der Landtag dem Antrag zugestimmt.

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Was bedeutet das Verbot konkret für Schüler?

Der Hessische Landtag hat jetzt grünes Licht gegeben für ein landesweites Handyverbot an Schulen. Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und SPD wurde das hessische Schulgesetz geändert. Ab August ist die private Nutzung von Smartphones, Tablets und Smartwatches in Schulen grundsätzlich verboten. In Grundschulen soll das Verbot besonders strikt greifen. Für ältere Schülerinnen und Schüler sind Ausnahmen vorgesehen. Die Medienbildung soll ausgeweitet werden.

Mitbringen dürfen die Kinder ihre elektronischen Geräte also, sie sollen sich bloß mehr auf ihre Mitmenschen konzentrieren. „Mit unseren neuen Smartphone-Schutzzonen beenden wir eine andauernde Diskussion, schützen die Gesundheit unserer Kinder und fördern die Konzentration und das soziale Miteinander im Schulalltag“, teilte Kultusminister Armin Schwarz (CDU) mit. „Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und das Lernen junger Menschen auswirkt.“

Für Zwecke des Unterrichts und wenn Lehrkraft sowie Schule dies gestatten, dürfen mobile digitale Endgeräte weiter verwendet werden – etwa bei der Medienbildung. „Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall“, erläuterte das Kultusministerium.

Halten sich die Kinder und Jugendlichen nicht an das Verbot, kann das private Smartphone oder Tablet vorübergehend einbehalten werden, in der Regel bis zum Unterrichtsende. So sei gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können.