Noch teure Medikamente für 100-Jährige?Nach Tod seines Vaters! Hendrik Streeck stellt brisante Gesundheitsfrage

Der Virologe Hendrik Streeck wurde als Experte während der Corona-Pandemie bekannt. (Archivbild)
Hendrik Streeck wurde als Experte während der Corona-Pandemie bekannt. (Archivbild)
Robert Michael/dpa

Sollen 100-Jährige wirklich noch teure Medikamente bekommen?
CDU-Gesundheitspolitiker Hendrik Streeck stößt eine heikle Debatte an. Seine eigene Familiengeschichte zeige, wie viel Geld für Therapien ausgegeben werde – oft ohne jeden Nutzen. Er fordert deshalb eine klare Richtungsänderung.

Hendrik Streeck fordert verbindliche Leitlinien für Medikamente

Der CDU-Gesundheitspolitiker und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, stellt die Frage, ob man sehr alten Menschen noch besonders teure Medikamente verordnen sollte. Es brauche in der medizinischen Selbstverwaltung „klarere und verbindliche Leitlinien, dass bestimmte Medikamente auch nicht immer ausprobiert werden sollten”, sagt er in der Talksendung „Meinungsfreiheit” des Senders Welt TV. Es gebe einfach Phasen im Leben, „wo man bestimmte Medikamente auch nicht mehr einfach so benutzen sollte”.

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Streeck verweist beispielhaft auf fortgeschrittene Krebserkrankungen. Er nennt den theoretischen Fall, dass eine neue Studie Möglichkeiten aufzeigt, die Sterblichkeit um zehn Prozent zu reduzieren. „Wenn man das aber bei einer 100-Jährigen macht, dann ist die Frage: Will man wirklich diese teuren Medikamente?”, so der Bundestagsabgeordnete, der als Virologe in der Corona-Zeit einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurde.

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Persönliche Erfahrungen bei Hendrik Streeck als Auslöser

Der CDU-Politiker berichtet auch von persönlichen Erfahrungen vor dem Tod seines an Lungenkrebs erkrankten Vaters. „Es wurde in den letzten Wochen, wo er gestorben ist, so viel Geld ausgegeben. Und es hat nichts gebracht. Es wurden die neuesten Therapien aufgefahren. Es hat nichts gebracht”, sagt Streeck. Sein Vater habe in dieser kurzen Zeit mehr Geld im Gesundheitswesen ausgegeben als in seinem ganzen Leben zuvor. Streecks Fazit: „Das ist einfach nur die Frage. Das gehört in die medizinische Selbstverwaltung.”

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Wer entscheidet über die Medikamente?

Den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung legt der sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss fest. Diesem Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen gehören Vertreter der Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser sowie unparteiische Mitglieder an. Patientenvertreter haben ein Mitberatungsrecht, aber kein Stimmrecht. (dpa)

Verwendete Quellen: DPA