Heimliches filmen soll strafbar werden Video-Spannern in Sauna und Spa drohen künftig Strafen

Frau in der Sauna (Symbolfoto)
Frau in der Sauna (Symbolfoto)
FG Trade Latin / iStock

Höchste Zeit, dass hier etwas passiert!
Wer in der Sauna heimlich gefilmt wird, kann sich aktuell nicht vor Gericht dagegen wehren. Bundesjustizministerin Hubig sieht hier eine „Schutzlücke”. Unterstützung bekommt sie aus den Ländern.

„Es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen”

Wer in der Sauna oder im Spa ungefragt gefilmt wird, soll sich nach dem Willen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig gerichtlich dagegen wehren können. „Voyeuristische Nacktaufnahmen von anderen sind inakzeptabel, auch dann, wenn sie an öffentlichen Orten entstehen, in der Sauna, am Badesee oder im Spa”, sagte die SPD-Politikerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung”.

Justizministerin Stefanie Hubig. (Archivbild)
Justizministerin Stefanie Hubig. (Archivbild)
Arne Dedert/dpa

Viele Formen des „digitalen Voyeurismus” stünden bereits unter Strafe, etwa das heimliche Fotografieren unter den Rock, sagte Hubig. Das heimliche Filmen in öffentlichen Saunen und Spas sei bisher aber nicht strafbar. „Darin sehen viele eine Schutzlücke – was ich teile.”

Lese-Tipp: Orthopäde soll Mädchen und Frauen heimlich gefilmt und sexuell missbraucht haben

Es gehe darum, „zeitgemäße strafrechtliche Regeln gegen digitalen Voyeurismus zu schaffen”, sagte die Ministerin. Wichtig sei, den neuen Straftatbestand klar einzugrenzen. „Natürlich geht es nicht um beiläufiges Fotografieren, es geht uns um digitale Spanner-Aufnahmen.”

Hubig kann dabei auf Unterstützung aus mehreren Bundesländern hoffen. Auch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen heimliche Nacktaufnahmen mit einer Initiative im Bundesrat strafbar machen.

Was jetzt schon verboten ist

Schon jetzt ist es in bestimmten intimen Situationen verboten, andere zu filmen und zu fotografieren. Wer etwa jemanden in dessen Wohnung, in einer Umkleidekabine oder in einer Toilette filmt oder fotografiert und dadurch den sogenannten höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, kann dafür bis zu zwei Jahre im Gefängnis landen.

Streaming Tipp
RTL Aktuell
Jetzt auf RTL+ streamen

Außerdem können Betroffene, die heimlich in intimen Situationen aufgenommen wurden, sich auf ihr sogenanntes Recht am eigenen Bild berufen und einklagen, dass die Aufnahmen gelöscht werden. (uvo)

Verwendete Quelle: dpa