Sie war die Betreuerin des OpfersGöttingen: Sozialarbeiterin (24) wegen Mordes an Mädchen (15) verurteilt

„Sie sind eine Mörderin”
Im Juni 2025 soll eine damals 23-Jährige ein erst 15-Jahre altes Mädchen in einem Wald bei Göttingen (Niedersachsen) erstochen haben. Dabei ließ sie es so aussehen, als hätte die Teenagerin sich selbst getötet. Nun ist am Landgericht Göttingen ein Urteil gefallen.
Lebenslange Haftstrafe für 24-Jährige
„Sie sind eine Mörderin”, sagt der zuständige Richter bei Urteilsverkündung in Richtung der 24-jährigen Angeklagten. „Es war kein dramatisch eskalierter Streit, sondern eine von A bis Z durchkalkulierte Tat.“ Die Strafkammer ist überzeugt: Die heute 24-Jährige – frühere Jugendbetreuerin des Opfers – tötete das Mädchen am 29. Juni 2025 nahe einer Burgruine in einem abgelegenen Waldstück. Nun ist die Sozialarbeiterin wegen Mordes verurteilt worden und muss lebenslang in Haft, wie das Landgericht Göttingen entschied.
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Mit Stein geschlagen und Schnittverletzungen zugefügt
Bei ihrer Tat soll die Angeklagte die Jugendliche zunächst mit Augentropfen in einem Getränk benommen gemacht haben. Dann habe sie mit einem Stein auf sie eingeschlagen und ihr für einen Suizid typische Schnittverletzungen zugefügt. Die 15-Jährige verblutete und wurde erst am Morgen von einer ebenfalls 15-jährigen Spaziergängerin entdeckt.
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Die Angeklagte und das Mädchen kannten sich aus einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendhilfe. Hintergrund der Tat seien Streitigkeiten der Angeklagten mit ihrem Ex-Partner gewesen, den sie dem Gericht zufolge zurückwollte. Durch den geplanten Mord habe sich die Frau Zugang zum Handy des Mädchens verschaffen wollen, um in dessen Namen Nachrichten zu verschicken.

„Bei Begehung der Tat waren Sie zu keiner Zeit in Ihrer Schuldfähigkeit beeinträchtigt. Sie waren voll schuldfähig”, ist das Gericht überzeugt. Die Angeklagte hatte im Prozess eingeräumt, für den Tod des Mädchens verantwortlich zu sein. Einen geplanten Mord stritt sie aber ab. Die Schwurgerichtskammer sprach von einem heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Verwendete Quellen: RTL-Recherche, dpa


