Knast und Sicherungsverwahrung für Sex-TäterVor diesem Park-Vergewaltiger wird die Allgemeinheit jetzt geschützt

Der Mann war wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt worden. (Archivbild)
Der Verurteilte saß vor dem Prozess im Ausland im Gefängnis, daher dauerte es so lange bis er hier verurteilt wurde. (Symbol)
Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Die Frau hat er brutal verprügelt und missbraucht.
Rund zehn Jahre nach einer Vergewaltigung in einem Park in Gelsenkirchen ist ein 35-Jähriger zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem ordneten die Richter am Essener Landgericht die anschließende und unbefristete Sicherungsverwahrung an – zum Schutz der Allgemeinheit.

Grausame Details zur Tat in Gelsenkirchen kamen ans Licht

Der Angeklagte hatte gestanden, einer zufällig vorbeikommenden Frau am 1. Dezember 2015 hinterhergelaufen zu sein, sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und geschlagen zu haben. An die Vergewaltigung kann sich der Angeklagte nach eigenen Angaben nicht erinnern.

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Ärzte hatten bei der 39-Jährigen einen doppelten Schädelbruch, Hirnblutungen und Verletzungen im Intimbereich festgestellt. Das Urteil lautet auf Vergewaltigung und auf gefährliche Körperverletzung. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte saß laut Urteil mehrere Jahre in Rumänien und Frankreich im Gefängnis – ebenfalls wegen Vergewaltigung. Nach Ablauf der letzten Haftstrafe war der Mann nach Deutschland überstellt worden. (cko)

Verwendete Quelle: dpa