„Die Fahrer fahren viel zu schnell”Polizei lässt Fake-Blitzer verhüllen – Raser froh, Anwohner sauer

Fake-Blitzer musste auf Anordnung der Polizei verhüllt werden.
Dieser Fake-Blitzer musste auf Anordnung der Polizei verhüllt werden.
Christian Klemm/dpa

Aus für Blitzer-Attrappe.
Ein einbetonierter Fake-Blitzer in der rund 2.100-Seelen-Gemeinde Frittlingen im baden-württembergischen Kreis Tuttlingen sorgte in den letzten Tagen für viel Aufsehen. Zur Freude der Anwohner bremste er einige Raser aus. Doch jetzt hat die Polizei eingegriffen.

Es wird wieder Gas gegeben

Diese Aufgabe übernahm nicht der Verursacher, denn der ist noch unbekannt, sondern der Eigentümer des Grundstücks, auf dem die täuschend echt aussehende Attrappe seit einigen Wochen steht. Die Polizei habe ihm gesagt, dass er die Säule verhüllen muss. „Da die rechtliche Lage erst noch geklärt werden muss”, erläutert Stuckateur Thilo Wenzler. Bürgermeister Dominic Butz und das zuständige Ordnungsamt in Spaichingen wollten sich auf Anfrage der Deutschen Presseagentur nicht äußern.

Zur Freude von Anwohnern zwingt die Blitzer-Attrappe zum Bremsen.
So täuschend echt sah der Blitzer aus
Marius Bulling/dpa

Als der Blitzer noch unverhüllt war, habe sich der Verkehr sehr beruhigt, sagt Wenzler. „Die Nachbarn haben sich gut und positiv über den Blitzer geäußert.” Der Verkehr habe sich nun wieder mächtig gesteigert. „Es spielen sich teilweise schon dramatische Szenen ab. Die Fahrer fahren viel zu schnell.”

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Wenige Meter entfernt stehe eine Geschwindigkeitsmessanlage. „Wäre mal interessant zu wissen, ob der Blitzer irgendwelche Auswirkungen auf den Verkehr hatte. Ich würde es mit Ja beantworten”, so Wenzler. Die gerade verlaufende Straße lade zum Rasen geradezu ein, findet er. Die Attrappe hat sich Wenzler genau angeschaut: Im Inneren der Säule befindet sich kein Blitzgerät - sondern ein leeres Gurkenglas.

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Aufstellen von Fake-Blitzern ist nicht verboten

Es ist laut Polizei nicht per se strafbar, einen Fake-Blitzer aufzustellen. Solange es sich lediglich um eine harmlose Nachbildung handle, die den Verkehr nicht gefährde und keine behördliche Funktion vortäusche, handle es sich nicht um einen Verstoß. Das Polizeirevier Spaichingen prüft derzeit die Sachlage im Hinblick auf mögliche rechtliche Konsequenzen.

„Es ist keine unbedingt gute Idee, einen Fake-Blitzer aufzustellen. Je verwechslungsfähiger er ist, je ähnlicher er ist, desto eher ist es so, dass man mit dem Gericht Schwierigkeiten bekommt”, sagte der Heidenheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht, Ralf Sakowski. Zu klären sei, inwieweit der Blitzer den Straßenverkehr beeinträchtige. Wenn der Fake-Blitzer den Straßenverkehr beeinträchtige, helfe es nicht, dass er auf einem Privatgrundstück stehe. (dpa)