Tatverdächtiger ist erst seit ein paar Tagen seine Fußfessel losMann (36) greift seine Ex mit Messer an – Unbeteiligter stirbt

Polizei-Blaulicht
Die Frau hatte ihren Ex-Partner im Februar häuslicher Gewalt und Vergewaltigung angezeigt (Symbolbild)
Jens Büttner/dpa

Trotz Kontakt- und Annäherungsverbot lässt er sie nicht in Ruhe!
Ein Mann attackiert in Frankfurt am Main seine getrennt lebende Ehefrau mit einem Messer. Die 31-Jährige flieht zu einer Nachbarin. Doch der 36-Jährige folgt ihr, dringt in die Wohnung ein - und tötet dort offenbar einen 46-Jährigen.

Ermittlungen wegen Mordverdacht

Nach der Tötung eines 46-jährigen Mannes in einer Wohnung in Frankfurt ermittelt die Polizei wegen Mordverdacht. Der 36 Jahre alte Tatverdächtige solle am Donnerstag einem Haftrichter vorgeführt werden, teilten Staatsanwaltschaft und Polizei mit. Da der Bulgare auch seine Ehefrau angegriffen haben soll, laufen zudem Ermittlungen wegen versuchten Mordes.

Nach den bisherigen Ermittlungen war er am Mittwochnachmittag (2. Juli) im Stadtteil Bonames zunächst in das Treppenhaus des Mehrfamilienhauses eingedrungen. Als seine von ihm getrennt lebende Ehefrau die Tür ihrer Wohnung öffnete, soll er die 31-Jährige mit einem Messer angegriffen und verletzt haben. Sie flüchtete in die Wohnung einer Nachbarin und alarmierte den Notruf. Ihr Ehemann soll weiter in ihre Wohnung eingedrungen sein und dort den 46-Jährigen mit dem Messer angegriffen haben, dieser starb noch am Tatort.

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Täter verletzt sich selbst

Die Wunden der Frau wurden später ambulant im Krankenhaus versorgt. Auch der mutmaßliche Täter, der sich selbst verletzt hatte, musste behandelt werden. Er hatte sich ohne Widerstand festnehmen lassen.

Der 36-Jährige ist polizeibekannt, nachdem seine schon damals von ihm getrennt lebende Ehefrau ihn im Februar wegen häuslicher Gewalt und Vergewaltigung angezeigt hatte. An das daraufhin verhängte polizeiliche Kontakt- und Annäherungsverbot soll er sich nicht gehalten haben. Vier Monate lang bis zum 23. Juni trug er eine elektronische Fußfessel, sodass sein Aufenthaltsort überwacht werden konnte. Eine Verlängerung der Tragezeit war der Mitteilung zufolge aus rechtlichen Gründen nicht möglich. (dpa/lha)