Fall Fabian (†8) aus GüstrowKönnte Gina H. als schuldunfähig davonkommen? Psychiatrischer Gutachter sagt heute aus

Prozess nähert sich dem Ende!
Seit April steht Gina H. in Rostock vor Gericht. Sie soll im vergangenen Jahr den acht Jahre alten Sohn ihres damaligen Ex-Partners erstochen haben. Die Angeklagte beteuert bislang ihre Unschuld, verstrickte sich im Prozess jedoch mehrfach in Widersprüchen. Am 32. Verhandlungstag soll es jetzt darum gehen, ob die 30-Jährige überhaupt schuldfähig ist.
Gutachter sprach mehrfach lange mit Gina H.
Im Mordprozess um den vor rund einem Jahr getöteten achtjährigen Fabian geht es am Donnerstag (8. Oktober) um die Frage der Schuldfähigkeit der 30-jährigen Angeklagten. Dazu will der psychiatrisch-forensische Sachverständige Peter Keiper sein Gutachten vorlegen. Er nimmt seit Prozessbeginn am 28. April an der Verhandlung teil.
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Keiper soll nach Angaben des NDR außerdem mehrfach lange Gespräche mit Gina H. in der Untersuchungshaft geführt haben. Auf diese Weise habe der Psychiater sich so weit wie möglich ein umfassendes Bild von der Persönlichkeit der 30-Jährigen machen wollen. Das Gutachten des Experten soll Hinweise darauf liefern, ob Gina H., soweit sie die Täterin war, zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gewesen sein könnte. Das könnte erhebliche Auswirkungen auf das Urteil haben.

Angeklagte soll psychische Probleme gehabt haben
Zu einer Prozessbegleitung durch einen Psychiater kann es kommen, wenn es Hinweise darauf gibt, dass ein Angeklagter schuldunfähig ist oder um einzuschätzen, ob ein Verurteilter auch nach einer verbüßten Strafe weiter gefährlich sein könnte. Letzteres sei laut NDR im Fall von Gina H. unwahrscheinlich. Die Angeklagte hatte sich in ihrer Einlassung vor Gericht jedoch dazu geäußert, dass sie seit Jahren wegen psychischer Probleme eine Erwerbsminderungsrente beziehe.
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Der Fall Fabian (†8) aus Güstrow

Nach dem Gutachten könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Danach würden am 29. und 30. Oktober die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung und am 10. November möglicherweise das Urteil folgen.
Laut Anklage soll die Frau Fabian am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt erstochen und die Leiche anschließend angezündet haben. Ein Tatmotiv sieht die Staatsanwaltschaft in ihrer Beziehung zu Fabians Vater. Die Angeklagte wies die Vorwürfe mehrmals deutlich zurück.
Verwendete Quellen: dpa, NDR


