Sonst würde ihm die Abschiebung drohenZur Belustigung der Kollegen? Polizist soll Mann zum Betteln gezwungen haben

Die Polizei nahm den mutmaßlichen Drogenschmuggler am Flughafen fest. (Symbolbild)
Gegen einen 31-jährigen Polizisten des 4. Frankfurter Polizeireviers wurde Anklage erhoben. Er soll einen Mann in Gewahrsam dazu gebracht haben, vor anderen Beamten um seine Nicht-Abschiebung zu betteln. (Symbolbild)
von Martina Lewinski

Was in einem Frankfurter Polizeirevier passiert sein soll, beschäftigt jetzt die Justiz.
Ein heute 31 Jahre alter Polizist soll einen Mann in Gewahrsam dazu gebracht haben, vor einem anderen Beamten darum zu betteln, nicht abgeschoben zu werden. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll das Ganze der Belustigung weiterer anwesender Polizisten gedient haben. Nun ist der Beamte wegen Nötigung in einem besonders schweren Fall angeklagt.

Mann soll Aufforderung ernst genommen haben

Der Vorfall soll sich in der Nacht zum 10. Dezember 2024 im 4. Polizeirevier an der Gutleutstraße in Frankfurt ereignet haben. Nach einer Kontrolle wird der spätere Betroffene von der Polizei in Gewahrsam genommen. Dort soll ihm mitgeteilt worden sein, dass ihm vermutlich eine Abschiebung bevorstehe.

Dann soll der heute 31-jährige Beamte dem Mann gesagt haben: Wenn er nicht abgeschoben werden wolle, müsse er einen anderen anwesenden Polizisten darum anbetteln.

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Nach Angaben der Staatsanwaltschaft nahm der Mann diese Aufforderung ernst und kam ihr nach. Laut Anklage soll dies zur vermeintlichen allgemeinen Belustigung weiterer Beamter auf dem Revier geschehen sein.

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Polizist drohen bei Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft wertet das mutmaßliche Verhalten als besonders schweren Fall der Nötigung. Der Vorwurf wiegt auch deshalb schwer, weil der Beamte dabei nach Auffassung der Anklage seine Stellung als Amtsträger missbraucht haben soll.

Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz für einen besonders schweren Fall der Nötigung eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

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Ob es tatsächlich zu einem Prozess kommt, steht noch nicht fest. Zunächst muss das Amtsgericht Frankfurt entscheiden, ob es die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Für den beschuldigten Beamten gilt die Unschuldsvermutung.

Anzeige kommt aus den eigenen Reihen

Bemerkenswert ist auch, wie der Fall überhaupt ins Rollen kam. Die Anzeige soll wenige Tage nach dem Vorfall aus Polizeikreisen selbst gekommen sein.

Nach Angaben der „Frankfurter Rundschau“ wurde sie von einer Einheit außerhalb Frankfurts erstattet, die damals zur Unterstützung im Bahnhofsviertel eingesetzt war. Das Polizeipräsidium Frankfurt hat inzwischen ein Disziplinarverfahren gegen den 31-Jährigen eingeleitet. Im 4. Polizeirevier arbeitet er nicht mehr.

Die Anklage wurde bereits Mitte September erhoben. Nun liegt es am Amtsgericht Frankfurt zu entscheiden, ob sich der Beamte wegen der Vorwürfe vor Gericht verantworten muss.

Verwendete Quelle: Frankfurter Rundschau