Später spricht sie von einem „Missverständnis”
Ex-BKA-Mitarbeiterin zahlt für Maddie-Verdächtigen und verrät Geheimes

111 Tage eher frei, weil eine Ex-BKA-Frau für ihn bezahlt.
Christian B., Hauptverdächtiger im Fall Maddie, darf auf eine vorzeitige Haftentlassung hoffen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte die Zahlung einer offenen Geldstrafe für den 48-jährigen Deutschen. Die Überweisung von rund 1.450 Euro führt dazu, dass sich der Entlassungstermin vom 6. Januar 2026 auf den 17. September 2025 vorzieht.
Ermittler bestätigen Zahlung, aber nicht die Identität
Dem Magazin „Spiegel“ zufolge überwies eine frühere BKA-Mitarbeiterin das Geld, bezeichnete die Überweisung aber auf Anfrage als „Missverständnis“. Sie habe gedacht, die Strafe hänge mit einer Beleidigung gegen einen Vollzugsmitarbeiter zusammen, hieß es in dem Bericht. Als sie erfahren habe, dass es unter anderem um Körperverletzung gehe, sei es zu spät gewesen.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte hierzu auf RTL-Anfrage mit, dass sie „zur Person des oder der Einzahlerin“ keine Angaben mache, „weil dies für uns bedeutungslos ist.“ Weiter hieß es: „Sollte der/die Einzahler/in versehentlich etwas gezahlt haben, steht es Ihr frei, das Versehen bei uns mitzuteilen. Wir würden dann prüfen, inwieweit eine Rückzahlung möglich ist.“
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Die Frau sei laut eigener Darstellung im „Spiegel” davon ausgegangen, dass es bei der Strafe um Beleidigung gegen Vollzugsmitarbeiter ging, was sie für ungerechtfertigt gehalten habe. Sie will nie persönlichen Kontakt zu Christian B. gehabt haben, so das Magazin weiter. Ferner heißt es in dem Bericht, sie behaupte, daran mitgewirkt zu haben, dass die Zelle von Christian B. mit Abhörtechnik ausgestattet werde.
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Deutsche Ermittler glauben, dass B. Maddie ermordet hat
Christian B. steht seit einigen Jahren im Fokus, weil deutsche Ermittler den 48-Jährigen im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine „Maddie“ McCann unter Mordverdacht haben, wie sie öffentlich erklärt haben. Zu dem Maddie-Komplex gibt es aber keine Anklage; es gilt die Unschuldsvermutung.
B. verbüßt derzeit noch eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal, zu der er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden war. Im Oktober 2025 wurde er nach einem Prozess vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen und zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen.
Will sich der Maddie-Verdächtige ins Ausland absetzen?
Mit Blick auf die bevorstehende Haftentlassung wurde zuletzt spekuliert, der Verdächtige könne sich ins Ausland absetzen. Dann wäre er im Falle einer Anklage für die deutschen Ermittler womöglich nicht mehr greifbar.
In die Ermittlungen in dem Fall war zuletzt neue Bewegung gekommen, als portugiesische und deutsche Polizisten gemeinsam in einer größeren Aktion im Süden Portugals Hinweise zu dem seit 2007 verschwundenen Mädchen gesucht hatten. Ob dabei Spuren von Bedeutung gefunden wurden, ist bisher nicht bekannt.
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Madeleine McCann war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag spurlos aus einer Ferienanlage in Praia da Luz verschwunden. Um ihr Schicksal ranken sich seit Jahren unzählige Theorien und Spekulationen, die bis heute nur eines gemeinsam haben: keine davon hat sich bestätigt. (uvo; mit dpa)