Warum statt Millionen nur Ärger droht…Als Deutscher Spaniens Weihnachtslotterie „El Gordo” spielen? Schlechte Idee!

Alle Jahre wieder lässt „Der Dicke” ganz Spanien vom Mega-Gewinn träumen.
Die traditionelle Weihnachtslotterie „El Gordo” ist inzwischen so bekannt, dass auch deutsche Glücksjäger dabei sein wollen. Nur: Deutschen, die mitspielen, droht vor allem Ärger.
Lottoland hält Teilnahme an „El Gordo” von Deutschland aus für legal
Gewinne im Wert von rund 2,8 Milliarden Euro, allein der Hauptgewinn bringt vier Millionen Euro – an diesen Zahlen gemessen gilt „El Gordo” (Der Dicke) als größte Lotterie der Welt. In Deutschland kann man bei Anbietern wie Lottoland oder Lottohelden Lose für die Ziehung am 22. Dezember erwerben – angeblich legal.
Lottoland etwa schreibt auf seiner Website unter der Überschrift „Kann ich El Gordo legal aus Deutschland spielen?”: „Ja. Deutsche Spieler können im Lottoland legal und bequem von zuhause an der spanischen Weihnachtslotterie teilnehmen und ein El-Gordo-Los spielen. Sie wetten dabei auf das offizielle Ziehungsergebnis – ein physisches Los wird nicht benötigt. Lottoland besitzt eine europäische Glücksspiellizenz und sichert somit selbst höchste Gewinne in Millionenhöhe ab. Damit ist jede Auszahlung garantiert.”
Glücksspielbehörde warnt vor Loskauf für „El Gordo”

Doch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) widerspricht – und warnt davor, derartige Angebote in Anspruch zu nehmen. „Viele dieser Angebote richten sich gezielt an Personen mit Wohnsitz in Deutschland, obwohl die Teilnahme hierzulande nicht erlaubt ist”, erklärt die GGL. „Anstelle einer Teilnahme an der offiziellen Lotterie wird bei Online-Angeboten aus Deutschland lediglich auf deren Ausgang gegenüber einem privaten Drittanbieter gewettet. Ein Vertragsverhältnis mit dem spanischen staatlichen Lotterieveranstalter kommt dabei nicht zustande. Solche „Zweitlotterien” seien laut deutschem Glücksspielstaatsvertrag „illegal”.
Dessen ungeachtet würden „mehrere bekannte Internetseiten” für die Teilnahme an „El Gordo” werben, teilt die GGL mit. „Diese Anbieter verfügen nicht über eine deutsche Erlaubnis und sind nicht auf der amtlichen Whitelist aufgeführt. Neben möglichen rechtlichen Konsequenzen einer Teilnahme drohen auch finanzielle und datenschutzrechtliche Risiken, etwa ausbleibende Gewinnauszahlungen oder der Missbrauch persönlicher Daten.”
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Kein Loskauf bei spanischer Lotteriegesellschaft mit deutscher IP-Adresse möglich
Ein Test bei der staatlichen spanischen Lotteriegesellschaft bestätigt, dass eine Teilnahme aus Deutschland nicht möglich ist. Wer mit einer deutschen IP-Adresse die Website der „Loterías y Apuestas del Estado” besucht, dem wird schnell ein Riegel vorgeschoben. Wer dort Lose kaufen, sein Konto aufladen oder sich registrieren wolle, müsse „in Spanien wohnhaft sein und sich physisch auf spanischem Gebiet befinden”, heißt es auf einer Hinweisseite.
Fazit: Als Deutscher kann man zwar bei „El Gordo” sein Glück versuchen, braucht dazu aber einen Wohnsitz in Spanien und muss die Lose kaufen, während man sich im Land aufhält. Ungeachtet dessen dürfte sich in Spanien das Spektakel der vergangenen Jahre wiederholen: In den Tagen vor der Ziehung erfasst das Lottofieber die gesamte Nation, vor den Losverkaufsstellen bilden sich lange Schlangen.
Verwendete Quellen: Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Lottoland, Lottohelden, Loterías y Apuestas del Estado
































