Mutmaßlicher Mörder von Hanna (†23) freiÜberraschung im „Eiskeller”-Mord! Gericht hebt Urteil gegen den Angeklagten Sebastian T. auf

Eiskeller
Sebastian T. vor Gericht im Prozess um den sogenannten „Eiskeller”-Mord

Paukenschlag im Eiskeller-Mordfall!
Zweieinhalb Jahre nach seiner Festnahme hat das Landgericht Traunstein die Freilassung des Beschuldigten Sebastian T. aus der JVA Traunstein angeordnet. Der 23-Jährige wurde beschuldigt, im Oktober 2022 die Medizinstudentin Hanna W. (†23) getötet zu haben! 2024 wurde der Metallbau-Azubi wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Nun soll Sebastian T. aus dem Gefängnis entlassen werden.

Freilassung von Sebastian T. angeordnet

„Nach den Ausführungen der Kammer sei ein dringender Tatverdacht derzeit nicht mehr anzunehmen. Aufgrund der Ausführungen des gerichtlich beauftragten forensisch psychologischen Sachverständigen Dr. Steller sei nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage vorbehaltlich der Erkenntnisse aus der noch durchzuführenden Hauptverhandlung davon auszugehen, dass den Angaben des Hauptbelastungszeugen die Glaubhaftigkeit fehle”, heißt es am 20. Juni in einer Mitteilung des Landgerichts Traunstein.

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BGH hob Urteil des Landgerichts auf

Zuvor hatte bereits der Bundesgerichtshof (BGH) im April das Urteil des Traunsteiner Landgerichts aufgehoben – wegen Befangenheit der Richterin! Er verwies den Fall zurück an das bayerische Landgericht – und das entschied jetzt, dass Sebastian W. wieder auf freien Fuß kommt. Ein neues Verfahren soll im September beginnen.

Eine Gerichtssprecherin sagte nun, ein forensisch-psychologischer Experte sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Angaben des Zeugen aus dem vergangenen Verfahren nicht glaubwürdig seien. Ein dringender Tatverdacht des Beschuldigten sei deshalb derzeit nicht mehr anzunehmen. Klarheit darüber wird aber erst der erneute Prozess am Landgericht bringen.

Wurde Hanna getötet oder war es ein Unfall?

Das Landgericht hatte den jungen Mann im vergangenen Jahr nach einem langen Indizienprozess wegen Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil jedoch später wieder aufgehoben. Die Verteidigung hatte danach drei neue Gutachten vorgelegt. Sie sollten beweisen, dass die Studentin nicht getötet wurde, sondern bei einem Unfall ums Leben kam. Das war bereits im ersten Prozess Thema - das Gericht hatte damals diese Version jedoch verworfen. Das Gutachten zur Belastbarkeit der Zeugenaussage hatte das Gericht selbst in Auftrag gegeben.

Nach damaliger Auffassung der Kammer hatte der damals 20-Jährige die Medizinstudentin am frühen Morgen des 3. Oktober 2022 auf ihrem Heimweg von dem Club „Eiskeller” aus sexuellen Motiven von hinten angegriffen und in einen nahen Bach geworfen, wo sie ertrank. Die Verteidigung legte Revision ein. Sie sah auch nach mehr als 30 Verhandlungstagen keine Beweise für die Schuld ihres Mandanten und hatte auf Freispruch plädiert. (tma, mit dpa)