Zu viel AlkoholUS-Soldat bedauert Geisterfahrer-Unfall in der Eifel

Prozessauftakt nach Geisterfahrer-Unfall
Der wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagte US-Soldat sitzt beim Prozessauftakt im Gerichtssaal.
Harald Tittel/dpa

Immer wieder gibt es Tränen.
Im Prozess um einen Geisterfahrer-Unfall mit einer Toten und zwei Schwerverletzten hat der angeklagte US-Soldat sich bei den betroffenen Familien entschuldigt. „Es tut mir schrecklich leid. Ich bitte um Verzeihung”, sagte er zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Trier. Er wünschte, er könnte die Zeit zurückdrehen und es ungeschehen machen.

24-Jähriger soll als Geisterfahrer auf der A60 in der Eifel unterwegs gewesen

Zuvor hatte der 24-Jährige über seinen Anwalt erklärt, er habe an dem Abend vor dem Frontalcrash viel Alkohol getrunken und „nicht realisiert, in falscher Richtung auf eine Autobahn aufzufahren”. Dann sei es „bedauerlicherweise zu dem tragischen Unfallgeschehen” gekommen.

Dem US-Soldaten werden fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. Er soll am frühen 3. Mai alkoholisiert in falscher Richtung auf der Autobahn 60 in der Eifel unterwegs gewesen sein, als es knallte. Im anderen Auto starb eine 23 Jahre alte Fahrerin, ihre beiden 24 Jahre alten Mitfahrerinnen wurden schwer verletzt.

Die 23-Jährige habe kurz vor dem Zusammenprall „Oh, nein!” gerufen, sagte eine der Beifahrerinnen. Es sei alles so schnell gegangen, sagte sie unter Tränen. Die Getötete habe sie und die andere Freundin vom Flughafen Hahn nach einer Urlaubsreise abgeholt. Eine der 24-Jährigen musste nach dem Unfall notoperiert werden.

Bilder von der Unfallstelle zeigen ein völlig zerbeultes und demoliertes Auto der jungen Frauen. Auf der Straße liegen großflächig Trümmerteile verteilt, der SUV des Angeklagten liegt auf der Seite. Als die Bilder gezeigt werden, weinen nicht nur Angehörige.

US-Soldat hatte 1,4 Promille Alkohol im Blut

Der Angeklagte habe am Abend vor dem Unfall mit Kameraden Beförderungen gefeiert, die ihnen am Morgen angekündigt worden waren, verlas dessen Verteidiger Christian Hölzer in der Erklärung. Der US-Amerikaner ist auf der Air Base Spangdahlem im Eifelkreis Bitburg-Prüm stationiert.

Der 24-Jährige habe unter anderem eine Flasche mit rund 0,5 Litern Tequila, eine ihm unbekannte Menge Bier und später noch weiteren Alkohol konsumiert. „Trotz der ihm bekannten und bewussten Alkoholisierung” sei er dann in Wittlich in sein Auto gestiegen, um nach Trier nach Hause zu fahren, sagte der Anwalt.

An die genaue Fahrtroute könne sich der Soldat, der zuletzt in der Flughafenfeuerwehr tätig war, nicht mehr erinnern. Nach dem Unfall zeigte sich: Er hatte laut Staatsanwaltschaft mindestens 1,4 Promille Alkohol im Blut.

Zeugen berichteten, der US-Amerikaner sei mit hohem Tempo als Falschfahrer unterwegs gewesen. Auf Hupen und Lichthupen habe er nicht reagiert.

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Prozess in Trier: Keine Nebenklage im US-Militärstrafrecht

Eigentlich gibt Deutschland Ermittlungsverfahren gegen US-Soldaten an die US-Militärjustiz ab. Das sieht das Zusatzabkommen des Nato-Truppenstatuts so vor. Hier hat die Staatsanwaltschaft Trier aber anders entschieden.

Dieser Fall blieb bei den deutschen Ermittlern, um den drei deutschen Tatopfern beziehungsweise den Angehörigen eine Beteiligung am Strafprozess zu ermöglichen. Das US-Militärstrafrecht sieht nämlich keine Nebenklage vor.

Für den Prozess sind fünf Nebenkläger zugelassen, darunter die beiden Frauen, die bei dem Unfall nahe Landscheid schwer verletzt wurden. Der Anwalt der Familie der getöteten 23-Jährigen sagte: „Es ist für die Eltern und die Schwester eine sehr belastende Situation.” Das Urteil könnte am 3. Dezember gesprochen werden.

Derzeit befindet sich der Angeklagte im Gewahrsam der US-amerikanischen Streitkräfte in Spangdahlem. Im Falle einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird, würde die Strafe von der deutschen Justiz vollstreckt werden, sagte der Trierer Oberstaatsanwalt Peter Fritzen. (bst)

Verwendete Quellen: dpa