Tödlicher Unfall mit Fahrerflucht - Chef setzt Belohnung ausWelcher feige Raser hat meinen Angestellten (24) totgefahren?

Die Autobahn musste gesperrt werden (Symbolbild)
Der tragische Unfall ereignet sich um 1 Uhr nachts.
Stefan Puchner/dpa

Er kann doch nicht einfach davon kommen!
Ein junger Mann wird Mittwochnacht (4. September) auf dem Weg von Sünching nach Riekofen (Bayern) von einem Auto überrollt. Der Fahrer flieht und bleibt unerkannt. Nun greift der Arbeitgeber des Verstorbenen zu ungewöhnlichen Mitteln, um den Täter zu finden.

Er war ein sehr lustiger junger Mann

Der 24-Jährige hat eigentlich noch sein ganzes Leben vor sich, aber das ändert sich in dieser Nacht schlagartig. Wohl ohne anzuhalten, rast der unbekannte Autofahrer auf den Fußgänger zu und erfasst ihn. Nach Berichten des Bayerischen Rundfunks hätte es an dem Unfallort keine Bremsspuren gegeben. Der Mann ist so stark verletzt, dass er noch vor Ort verstirbt. Als die Polizei am Unfallort eintrifft, fehlt von dem Täter jede Spur.

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Der junge Mann hinterlässt ein tiefes Loch im Herzen seiner Mitmenschen. Im Gespräch mit der Mittelbayerischen Zeitung beschreibt ihn sein Arbeitgeber, der anonym bleiben möchte, als sehr lustig. „So etwas hat niemand verdient”, sagt er. Um die quälende Frage zu klären, wer für den Tod des jungen Mannes verantwortlich ist, wird der Arbeitgeber deshalb selbst aktiv.

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Sein Arbeitgeber handelt im Alleingang

Die Polizei ermittelt auf Hochtouren, aber bisher können sie den Flüchtigen nicht ausfindig machen. Ihre große Hoffnung liegt darin, dass Unfallauto zu finden. Besonders der rechte Kotflügel, der Stoßfänger, die Motorhaube und die Windschutzscheibe des Unfallautos sollen durch den heftigen Aufprall beschädigt worden sein. Die Beamten halten es außerdem für möglich, dass auch die Beifahrertür und der rechte Außenspiegel Spuren des Unfalls aufweisen.

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Einzig und allein auf die Ermittlungen der Polizei möchte sich der Arbeitgeber des Verstorbenen aber nicht verlassen. Unabhängig von ihnen setzt er eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro aus, um den flüchtigen Täter zu ergreifen. Auch wenn der 24-Jährige dadurch nicht zurück kommt, wenigstens könnte dem Schuldigen so eine gerechte Strafe erteilt werden. (ise)