Halter verweigert Zahlung und klagtGemeinde drohen 100.000 Euro Kosten – wegen Schlangen!

Schlangen
Wegen der Sicherstellung von neun giftigen Schlangen drohen einer Gemeinde im Allgäu hohe Kosten. (Symbolbild)
rwe sei, Roland Weihrauch/dpa, Roland Weihrauch

Teure Kost und Logis.
Eine Gemeinde im Allgäu nimmt einer Privatperson vor rund zwei Jahren neun giftige Schlangen weg und lässt sie unterbringen. Jetzt steht die Rechnung ins Haus, doch der ursprüngliche Besitzer weigert sich, zu zahlen.

Privatmann hielt neun hochgiftige Schlangen ohne Genehmigung

„Weil die Person, bei der die Tiere gefunden wurden, nicht die entsprechenden Genehmigungen hatte, war die Gemeinde gezwungen, die Schlangen sicherstellen zu lassen“, sagt Christof Endreß (CSU), Bürgermeister der rund 5.500 Einwohner zählenden Gemeinde Blaichach im Allgäu der Deutschen-Presse-Agentur.

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Insgesamt neun hochgiftige Klapperschlangen und Lanzenottern kommen in eine Auffangstation in München. Die Gemeinde unterschreibt für die Unterbringung und will die Kosten per Bescheid an den eigentlichen Halter der Tiere weiterreichen. Doch der sieht die Zahlung nicht ein und klagt.

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Muss der Steuerzahler für die Tiere aufkommen?

Das Verwaltungsgericht Augsburg empfiehlt nach Angaben des Bürgermeisters einen Vergleich. Gleichzeitig steht die Gemeinde in der Kritik, da sie den Bescheid erst einige Monate nach der Sicherstellung der Tiere verschickt habe. Insgesamt etwa 100.000 Euro müsste Blaichach zahlen. Der einstige Besitzer der Tiere 15.000 Euro.

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Der Gemeinderat soll nun entscheiden, wie es weitergeht. Lehnt der Rat die Zahlung ab, geht das Verfahren bei Gericht weiter. Christof Endreß rechnet mit lebhaften Diskussionen, da sich viele Ratsmitglieder die Frage stellen, ob der Steuerzahler wirklich für die Tiere aufkommen muss. Bislang habe die Gemeinde das Geld „aus dem Sparstrumpf vorgestreckt”.

Verwendete Quellen: Nordbayern.de