Nachgärung durch Hefe möglichBrauerei ruft alkoholfreies Hefeweizen zurück! Es kann Alkohol enthalten

Nicht trinken und ungeöffnet zurückbringen.
Verbraucher vertrauen darauf, dass „alkoholfrei” auch wirklich alkoholfrei heißt. Eine bayerische Brauerei muss jetzt eine Charge seines alkoholfreien Hefeweizens zurückrufen, da durch eine Nachgärung Alkohol enthalten sein könnte.
Gutmann-Hefeweizen in der 0,5-Liter-Flasche
Ein alkoholfreies Hefeweizen der Brauerei Gutmann mit Sitz in Titting (Landkreis Eichstätt) wird zurückgerufen, weil es möglicherweise Alkohol enthält. Nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann es bei einzelnen Flaschen zu einer Nachgärung kommen. Wegen möglicher Gesundheits- und Verletzungsgefahr wird das betroffene Bier zurückgerufen.
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Betroffen sei demnach sowohl das dunkle als auch das helle Gutmann-Hefeweizen in der 0,5-Liter-Flasche mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis einschließlich 25. September. Durch die Nachgärung mit Hefe könne der zulässige Alkoholgehalt für alkoholfreie Biere überschritten werden, so das Bundesamt.
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Durch erhöhten Druck können die Flaschen zerbersten
Zudem könne sich in den Flaschen ein erhöhter Druck aufbauen, der im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass die Glasflaschen zerbersten. Die Brauerei hat die betroffene Ware nun vorsorglich aus dem Verkauf nehmen lassen.
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Verbraucher werden dringend gebeten, die betroffenen Produkte nicht zu trinken und ungeöffnet im Handel zurückzugeben, hieß es weiter. Der Kaufpreis werde dann erstattet. Betroffen sind mehrere Bundesländer, darunter Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. (dpa/ajo)
Verwendete Quellen: dpa, Lebensmittelwarnung.de
































