Fahndung nach Todesfall am Bahnhof Warnemünde beendetUnterlassene Hilfeleistung bei Suizid? Gesuchtes Paar identifiziert

Die Fahndungsbilder sorgten bundesweit für Aufsehen.
Nach dem Suizid einer Frau am S-Bahnhof Warnemünde Anfang Mai hat die Polizei das bislang unbekannte Paar identifiziert. Nach ihm war per Öffentlichkeitsfahndung gesucht worden. Auch dessen Anwalt hat sich bei den Behörden gemeldet. Nun sollen der Mann und die Frau zu dem Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung befragt werden.
Bahnhof Warnemünde: Polizei beendet Öffentlichkeitsfahndung
Der tödliche Vorfall ereignete sich am 7. Mai 2026 gegen 12.20 Uhr. Nach bisherigen Erkenntnissen begab sich eine Frau in suizidaler Absicht in den Gleisbereich und legte sich unter eine am Bahnsteig stehende S-Bahn.
Überwachungskameras sollen zeigen, dass der gesuchte Mann und die Frau die Situation bemerkten. Trotzdem sollen sie den Bahnhof verlassen haben, ohne das Bahnpersonal zu informieren oder einen Notruf abzusetzen. Wenig später setzte sich die S-Bahn in Bewegung. Die Frau starb noch am Ort des Geschehens.
Hier findet ihr Hilfe in schwierigen Situationen
Solltet ihr selbst von Suizidgedanken betroffen sein, sucht euch bitte umgehend Hilfe. Versucht, mit anderen Menschen darüber zu sprechen! Das können Freunde oder Verwandte sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, anonym mit anderen Menschen über eure Gedanken zu sprechen. Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.
Wenn ihr schnell Hilfe braucht, dann findet ihr unter der kostenlosen Telefon-Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 Menschen, die euch Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen können.
Nun der Durchbruch: „Im Zuge der Öffentlichkeitsfahndung im Zusammenhang mit einem tödlichen Bahnunfall am 7. Mai 2026 am S-Bahnhof Warnemünde konnten die veröffentlichten Personen aufgrund eingegangener Hinweise identifiziert werden”, so die Polizei Rostock am Montag (20. Juli).
Hinweise führen die Ermittler zum gesuchten Paar
Wie die Ostsee-Zeitung unter Berufung auf die Rostocker Staatsanwaltschaft berichtet, hat sich inzwischen ein Rechtsanwalt gemeldet, der den Mann und die Frau nach eigenen Angaben vertritt. Die Polizei wolle nun Kontakt zu beiden aufnehmen und sie befragen, erklärte Oberstaatsanwalt Harald Nowack der Zeitung. Eine Festnahme stehe demnach nicht an. Auch zur Herkunft des älteren Paares machen die Behörden bislang keine Angaben.
Ob sich der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung bestätigt, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft wäre ein Eingreifen möglich und notwendig gewesen. Dabei hätten sich die beiden laut Nowack nicht selbst in Gefahr bringen oder in den Gleisbereich steigen müssen. „Aber die Personen hätten Hilfe rufen müssen“, betonte er. Stattdessen seien sie nach dem derzeitigen Ermittlungsstand offenbar weitergegangen.
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Ermittlungen wegen unterlassener Hilfeleistung laufen weiter
Zeugen bei einem Unglücksfall grundsätzlich Hilfe leisten, sofern ihnen das möglich und zumutbar ist und sie sich dadurch nicht selbst erheblich gefährden, erklärt die Ostsee-Zeitung unter Verweis auf Paragraf 323c des Strafgesetzbuches. Diese Pflicht gilt grundsätzlich auch bei einem Suizidversuch. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein Mensch nach freiem Willen und bei klarem Verstand handelt. Außenstehende ohne entsprechende Fachkenntnisse können dies in einer akuten Situation jedoch in der Regel nicht beurteilen. Sie müssen deshalb zumindest Hilfe verständigen.
Sollte es zu einer Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung kommen, drohen dem Paar nach Angaben der Ostsee-Zeitung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Verwendete Quellen: Polizei Rostock, Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, Ostsee-Zeitung


