Er soll sie dazu gezwungen haben
Betrunkene Frau (21) stirbt nach Oralsex – Freund kommt mit Harmlos-Strafe davon

Er prahlte noch mit Ekel-Videos!
Dieses Urteil dürfte für die Angehörigen der 21-Jährigen ein Schlag ins Gesicht sein. Sebastiën van de B. soll vor knapp drei Jahren seine Freundin zum Oralverkehr gezwungen haben, obwohl sie stark alkoholisiert ist. Als sie nicht mehr atmet, ruft er die Polizei. Zwei Tage später stellen die Ärzte nach Absprache mit der Familie die Beatmungsgeräte ab. Doch lange ins Gefängnis muss der 33-Jährige nicht.
Frau soll laut Staatsanwaltschaft an Penis erstickt sein
Es ist der Abend des 12. August 2022. Sebastiën van de B. und seine Freundin trinken viel Alkohol. Später im Prozess bezeichnet der 33-Jährige den Abend als „erotisch”. Mit seinem Handy filmt er alles, verschickt die Videos über Snapchat an Freunde. Sie sollen einen chaotischen und alkoholgetränkten Abend zeigen. Auf diesen soll die Freundin sich übergeben haben, sei teilweise bewusstlos gewesen.
Trotzdem prahlt er damit, dass er heute noch befriedigt werden wolle. Laut Staatsanwaltschaft liefern die Aufnahmen den entscheidenden Beweis für die Anklage: sexuelle Penetration einer handlungsunfähigen Person mit Todesfolge. Daher fordert sie zweieinhalb Jahre Haft.
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Gericht sieht Tod durch Oralverkehr als nicht bewiesen an
Zwar bezeichnet der Richter das Verhalten des Mannes als respektlos, dennoch ist er nicht der gleichen Meinung wie die Staatsanwaltschaft. Seiner Meinung nach habe er die „verletzliche Lage des Opfers für seine eigene sexuelle Befriedigung ausgenutzt.” Dass die Frau aber durch den Oralverkehr gestorben sein soll, könne laut ihm nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Ursache könne auch eine Alkoholvergiftung sein.
Angeklagter kommt mit milder Strafe davon
So urteilt das Gericht, dass Sebastiën van de B. für zehn Monate in Haft muss. Weil der Prozess sich ohne sein Verschulden noch um zwei Monate verschoben hatte, fällt die Strafe somit um 20 Monate geringer aus, als von der Staatsanwaltschaft ursprünglich beantragt.