NRW-Ministerpräsident fordert ArbeitsgruppeWüst (CDU) zeigt sich offen für AfD-Verbotsverfahren

07.09.2026, Berlin: Hendrik Wüst (CDU), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen, steht bei einem Wahlkampftermin  der CDU-Berlin am Brandenburger Tor. (zu dpa: «Wüst fordert Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung der AfD») Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Hendrik Wüst am Montag bei einem Wahlkampftermin in Berlin.
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Im Gegensatz zu anderen Parteien ist die CDU bei einem möglichen AfD-Verbotsverfahren zurückhaltend. NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst schlägt nun neue Töne an.

Als erster westdeutscher CDU-Spitzenpolitiker liebäugelt Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst mit einem AfD-Verbot. Einen Tag nach dem haushohen AfD-Sieg bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt forderte Wüst bei einer Veranstaltung in Berlin eine Arbeitsgruppe: „Nicht mit dem politisch vorher festgelegten Ziel, ihr müsst jetzt ein Verbot prüfen, sondern diese Partei zu prüfen und die etwaigen Rechtsfolgen“, zitiert ihn die „Welt“. „Das kann ein Verbot sein, das kann auch etwas anderes sein.“

„Wenn nach einer Prüfung auf dem Tisch liegt: Diese Partei kann verboten werden“, sagte Wüst demnach, „dann ist dieses Verbotsverfahren anzustrengen. Für mich ist das relativ klar.“ Ein Parteiverbot sei keine „Haltungsfrage“, sondern die eines „Prüfkatalogs“, den die Urteile aus den NPD-Verbotsverfahren bildeten.

Gegen die rechtsextreme Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) gab es gleich zwei Verbotsverfahren, das Bundesverfassungsgericht lehnte ein Verbot aber schließlich 2017 ab. Denn die NPD sei zu unwichtig. Sie habe gar keine Chance, ihre Ziele zu erreichen.

Nicht nur Vertreter von SPD und Grünen sehen in der AfD ein wesentlich größeres politisches Gewicht und fordern, ein Verbotsverfahren einzuleiten. Auch der damalige CDU-Politiker Marco Wanderwitz forderte die Beantragung eines solchen Verfahrens. Der frühere Ostbeauftragte der Bundesregierung und Bundestagsabgeordnete initiierte einen Verbotsantrag, der jedoch im Bundestag nicht mehr zur endgültigen Abstimmung kam.

Die CDU-Spitze zeigte sich bei dem Thema bisher zurückhaltend. Bundeskanzler Friedrich Merz bekräftigte eine Woche vor der Wahl in Sachsen-Anhalt, die Hürden für ein Parteienverbot seien „sehr, sehr hoch“. Er wolle sich Forderungen, „dass man wenigstens den sogenannten völkischen Teil der AfD verbieten sollte, (...) nicht verschließen“. Doch ein Verbot einer politischen Partei sei immer nur eine Hilfslösung, „die beste Lösung wäre, man würde es politisch erfolgreich bekämpfen, dass so ein Extremismus Platz greift“. Das Bundesverfassungsgericht würde sich zudem lange Zeit nehmen für eine Prüfung, so Merz. „Und ich fühle mich sehr unwohl bei dem Gedanken, mit einem laufenden Verbotsverfahren gegen die AfD zum Beispiel in die Bundestagswahl 2029 zu gehen.“

Nach Wüsts Vorstellung sollten in der Arbeitsgruppe der Verfassungsschutz, aber auch Verfassungsrechtler und weitere Experten von Bund und Ländern beteiligt sein. „Es geht insgesamt um die Frage, wie der Staat verfassungsrechtlich mit einer Partei umgeht, die mindestens in einzelnen Bundesländern verfassungsfeindliche Ziele verfolgt“, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Ich warne vor Schnellschüssen bei einem AfD-Verbot, denn das Verbot einer politischen Partei kann nur der letzte Weg sein, wenn wir unsere Verfassung schützen wollen“, so Wüst. „Es muss nun eine Struktur geben, in der diese Fragen von Bund und Ländern sorgfältig, professionell und seriös geprüft werden.“

Wüst gilt als potenzieller Nachfolger von Merz. Einen Kanzler-Tausch lehnte Wüst bei der Veranstaltung jedoch als „Scheinlösung“ ab. „Da möchte uns die AfD jetzt gerade hinhaben, dass wir jetzt über uns reden und miteinander streiten.“

Verwendete Quellen: chl/AFP/dpa