Er hätte ihren Tod verhindern können
65-Jährige stirbt nach Narkose vom Zahnarzt – Anästhesist vor Gericht!

Er soll nicht einmal versucht haben, sie wiederzubeleben!
Eine harmlose Zahnsanierung endet für eine 65-jährige Frau aus Osnabrück tödlich. Der Anästhesist spritzt ihr das Narkosemittel, soll dabei grobe Fehler gemacht haben. Seine Patientin wacht nicht mehr auf. Jetzt steht der 74-Jährige wegen Totschlags vor Gericht.
Sein Fehler verursacht ihren Tod
Trotz 43 Jahren Berufserfahrung soll Tonio C. am 4. April 2023 das Narkosegerät nicht richtig überprüft haben. Mit Kapuze im Gesicht betritt der Angeklagte heute den Gerichtssaal im Osnabrücker Landgericht. Er trägt einen Aktenordner mit Unterlagen bei sich. Ihm gegenüber sitzt die Tochter seiner toten Patientin als Nebenklägerin. Das Gericht wirft ihm vor, für den Tod der 65-Jährigen verantwortlich zu sein. Eine Sauerstoffunterversorgung durch ein blockiertes Ventil sei die Ursache für die Tragödie. „Er soll den Warnton nicht aktiviert haben. Wenn er dies gemacht hätte, dann wäre es nicht zum Tod der Patientin gekommen”, sagt der Verteidiger der Tochter, Dr. Martin Windmöller.
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Eine Ärztin sagt aus, Tonio C. hätte ohne Bedenken behauptet, dass das Narkosegerät aus den 70er Jahren in Ordnung sei. Während der Operation soll er dann aber laut einer Assistentin gesagt haben: „Ich bekomme keine Luft rein.” Doch den Notruf wählt er nicht, auch eine Mund zu Mund Beatmung soll der 74-Jährige nicht durchgeführt haben. „Ich habe etwas übersehen, woran ich nicht gedacht habe”, räumt er vor Gericht ein. Er hätte das Gerät laut eigener Aussage zwar überprüft, aber sich selbst die Sauerstoffmaske nicht aufgesetzt, um zu kontrollieren, ob wirklich Luft austritt. Als die Rettungskräfte eintreffen, sei die Patientin schon ganz blau angelaufen gewesen. Tonio C. hätte jedoch nur teilnahmslos daneben gestanden, schildert ein Zeuge.
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Er entschied sich bewusst gegen eine Reanimation
Der Richter fragt den Anklagten, warum er die Patientin nicht wenigstens versucht hätte, zu reanimieren. „Er sagte, ich habe ja immer noch gesehen, dass die Patientin Puls hat, also wollte ich da nicht eingreifen”, schildert Windmöller.
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Der Mann arbeitet trotz der Anklage immer noch als Anästhesist. Die Entscheidung über ein Berufsverbot läge bei der Ärztekammer. Ob sein hohes Alter eine Rolle gespielt haben könnte, kann nicht gesagt werden. Die Verstorbene sei Privatpatientin gewesen und da würde es keine Altersbeschränkung geben, so Windmöller. Das Urteil soll am 28. Januar nächsten Jahres fallen.