Reisewarnungen für 13 LänderAusnahmezustand in Dubai und Co. – wir beantworten wichtige Urlauber-Fragen

Etliche Menschen kommen nicht nach Hause!
Der Nahost-Konflikt ist am Samstag (28. Februar) erneut eskaliert und es wurden sogar eigentlich unbeteiligte Länder hineingezogen. In Dubai kam es bereits zu Bränden durch Drohnenteile, in Abu Dhabi (beide Vereinigte Arabische Emirate) ist eine Drohne nahe eines Kreuzfahrtschiffs eingeschlagen. Die Situation setzt Urlaubern zusehends zu und lässt sie mit etlichen Fragen zurück. Wir geben Antworten.
+++ Angriff auf den Iran: Die aktuelle Lage im Livestream +++
Was tun, wenn man sich in Dubai, Abu Dhabi und Co. befindet?
Das Auswärtige Amt hat auf seiner Website eine FAQ-Seite für häufig gestellte Fragen zur aktuellen Lage im Nahen Osten eingerichtet. Hier finden Urlauber alle wichtigen Informationen.
Für Reisende, die sich derzeit in einem betroffenen Gebiet befinden, sei es wichtig, sich in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen – insbesondere die telefonische Erreichbarkeit. Die Daten sollen jederzeit aktuell gehalten werden, heißt es.
Aktuell habe man zudem eine Krisentelefonnummer eingerichtet, die montags bis sonntags von 8.00 – 18.00 Uhr (deutscher Zeit) unter +49 30 5000 87777 erreichbar ist.
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Anzeige:Wie komme ich zurück nach Deutschland, wenn mein Flug storniert wurde?
Derzeit sind einige Lufträume gesperrt, Flughäfen geschlossen und Airlines mussten zahlreiche Flüge absagen. Dadurch sitzen etliche Reisende fest und fragen sich, wie und wann sie zurück nach Deutschland reisen können. Wichtig ist, dass ihr eure Daten an den richtigen Stellen hinterlegt, um jederzeit die aktuellsten Informationen zu erhalten.
Solltet ihr im Rahmen einer Pauschalreise unterwegs sein, ist es wichtig, euren Reiseveranstalter zu kontaktieren. Dieser kümmert sich in aller Regel darum, eine Alternative zu finden. Solltet ihr als Individualtourist unterwegs sein – sprich Flug und Hotel separat gebucht haben – dann seid ihr so gesehen auf euch allein gestellt. Informiert euch bei eurer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten und Updates.
Die Lufthansa weist auf ihrer Website beispielsweise darauf hin, dass Reisende ihre Kontaktdaten unter „Meine Buchungen” angeben und eine persönliche Travel ID erstellen sollen. „Nur so ist sichergestellt, dass wir Sie bei Bedarf während Ihrer Reise kontaktieren können”, heißt es.
Das Auswärte Amt schreibt ergänzend: „In Ländern mit gesperrtem Luftraum müssen Sie selbst abwägen, ob Sie Ihren Aufenthalt an einem sicheren Ort verlängern oder sich auf einen Weg über Land machen, dessen Gefahren Sie – und wir – nicht kennen.”
Eskalation im Nahen Osten: Wird es eine Rückholaktion für gestrandete Urlauber geben?
Viele Reisende dürften sich derzeit fragen, ob es eine von Deutschland organisierte Rückholaktion geben wird, wie damals zu Beginn der Corona-Pandemie. Diese Frage beantwortet das Auswärtige Amt derzeit wie folgt: „Bitte nutzen Sie bestehende kommerzielle Ausreisemöglichkeiten, sofern es diese in Ihrem Aufenthaltsland derzeit gibt. Informieren Sie sich unmittelbar bei einem Reiseveranstalter oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten.”
Reisewarnung: Was tun, wenn man eine Reise in den Nahen Osten geplant hat?
Das Auswärtige Amt warnt derzeit vor Reisen in die folgenden Länder: Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.
Wer eine Pauschalreise in eines der genannten Länder geplant hat, sollte sich mit seinem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Eine Reisewarnung ist die höchste Warnstufe des Auswärtigen Amts. Liegt eine solche vor, können Verbraucher ihre gebuchte Pauschalreise kostenfrei stornieren. Reiseveranstalter sind daran rechtlich gebunden. Dies gilt auch bei sogenannter „höherer Gewalt“, etwa durch Naturkatastrophen oder gewalttätige Unruhen. Sowohl Reiseveranstalter als auch Reisende können den Vertrag nach dieser Vorschrift kündigen.
Für Urlauber, die individuell gebucht haben, gilt das Pauschalreiserecht leider nicht. Eine geltende Reisewarnung ist jedoch ein starkes Indiz dafür, dass beispielsweise gebuchte Flüge nicht stattfinden können. Storniert die Airline den Flug von sich aus, muss sie das Geld für die Tickets zurückzahlen.
Egal, ob ihr euch derzeit in einem betroffenen Gebiet befindet oder vor einer Reise in ein solches steht: Informiert euch regelmäßig über eventuelle Updates – bei eurem Reiseveranstalter, eurer Airline oder dem Auswärtigen Amt.
Verwendete Quellen: Auswärtiges Amt/FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten, Lufthansa.com/Aktuelle Fluginformationen


