Wegen Beihilfe zum Mord in 10.000 Fällen
Zwei Jahre auf Bewährung für die ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F. - Urteil am Landgericht Itzehoe

Die Strafkammer verurteilte die 97 Jahre alte Irmgard F. am Dienstag zu zwei Jahren auf Bewährung. Nach 40 Verhandlungstagen ist das Urteil am Landgericht Itzehoe gefallen. Der 97-Jährigen wurde Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord im KZ-Stutthof in mehr als 10.000 Fällen vorgeworfen.
Anfang Dezember hatte die 97-Jährige erstmals ihr Schweigen gebrochen
Die Angeklagte soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig gearbeitet und damit den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Hilfe geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung beantragt. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Anfang Dezember hatte die 97-Jährige selbst erstmals ihr Schweigen gebrochen.
Es ist möglicherweise der letzte Prozess in Deutschland wegen NS-Verbrechen. 1979 hatte der Bundestag die Verjährung von Mord und Beihilfe zum Mord endgültig aufgehoben. Das bedeutet, dass sich Tatverdächtige bei Verhandlungsfähigkeit bis ins hohe Alter einem Verfahren stellen müssen. (dpa/kst)