Das kommt im Frühling
Zeitumstellung, Organspende, weniger Rente: Die wichtigsten Änderungen im März

Hallo Frühling, was bringst du uns?
An den Bäumen sprießen schon die Knospen, langsam, aber sicher steigen die Temperaturen und in ein paar Wochen steht schon die Sommerzeit vor der Tür. Und mit ihr ein Mix aus schönen und weniger guten Nachrichten: So bekommen viele Rentnerinnen und Rentner weniger Geld, viele Siebzehnjährige können sich dafür über einen Bonus freuen. Außerdem stehen Änderungen im Straßenverkehr, auf dem Arbeitsmarkt und bei der Organspende an. Wir haben den Überblick!
Umstellung auf Sommerzeit
Nicht mehr lange, dann wird wieder an der Uhr gedreht. Diesmal wird uns leider wieder eine Stunde „geklaut“: In der Nacht vom Samstag, 30. März, auf Sonntag, 31. März, wird der Zeiger von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt. Dadurch bleibt es abends länger hell.
Lese-Tipp: Was bringt die Umstellung auf Sommerzeit wirklich?
Gestiegene Krankenkassen-Beiträge: weniger Rente

Zu Beginn des Jahres wurde der Zusatzbeitrag bei vielen Krankenkassen erhöht. Die letzten zwei Monate wurden noch auf Grundlage des alten Betrags berechnet, wie es gesetzlich festgelegt ist. Doch ab März bleibt für betroffene Rentnerinnen und Rentner weniger Geld übrig.
Wie viel, hängt von dem jeweiligen Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab, von dem die Rentenversicherung die Hälfte bezahlt. So hat beispielsweise die IKK classic 2024 ihren Zusatzbeitrag um 0,1 Prozent auf 1,7 Prozent erhöht. Auf dem Konto sind es bei einer Rente von 1.000 Euro demnach ab März 50 Cent weniger pro Monat. Etwas größer fällt der Unterschied bei Krankenkassen aus, die wie etwa die AOK Nordost den Zusatzbeitrag um 0,8 Prozent erhöht haben. Hier bleiben von den 1.000 Euro vier Euro weniger übrig als noch im Vormonat.
Im Sommer gibt es aber gute News: Zum 1. Juli steigt die Rente für alle um 3,5 Prozent.
Im Video: Mickrige Rente: So lebt Hildegard F. mit nur elf Euro pro Tag
Einwanderung von Fachkräften wird erleichtert

Bereits letztes Jahr im November traten diverse Regelungen des neuen Gesetzes zur Fachkräfteeinwanderung in Kraft, zum 1. März geht es nun weiter. Ziel ist es, die bürokratischen Hürden für Fachkräfte, die aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland kommen wollen, um hier zu arbeiten, zu erleichtern. Zu den Änderungen gehören zum Beispiel:
Alle Personen aus Drittstaaten mit einer Pflegeausbildung unterhalb der dreijährigen geregelten Fachkräfteausbildung können im Gesundheits- und Pflegebereich beschäftigt werden. Voraussetzung hierfür ist entweder eine entsprechende deutsche Berufsausbildung im Pflegebereich oder eine ausländische Pflegequalifikation, die in Deutschland anerkannt wurde.
Um an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen zu können, dürfen sich Fachkräfte in Zukunft bis zu drei Jahre in Deutschland aufhalten. In dieser Zeit dürfen sie statt bisher zehn Stunden nun 20 Stunden einer Nebenbeschäftigung nachgehen.
Bisher musste das Anerkennungsverfahren schon vor der Einreise eingeleitet werden, jetzt kann damit auch erst danach begonnen werden, wenn sich Arbeitgeber und Fachkraft dazu verpflichten.
Wer berufspraktische Erfahrung hat, kann künftig für eine Beschäftigung in allen nicht reglementierten Berufen einreisen. Voraussetzung sind ein im jeweiligen Herkunftsstaat anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss sowie zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf.
Online-Register für Organspende

Bisher war es nur über den Ausweis in Scheckkartenform möglich, festzuhalten, ob man zu einer Organspende bereit ist oder nicht. Am 18. März geht das Register für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende online. Ab diesem Datum kann man dort freiwillig die eigene Entscheidung hinterlegen. Sie kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.
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KulturPass: 100 Euro für Jugendliche

Auch 2024 spendiert der Staat wieder allen, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, 100 Euro Taschengeld. Die Bedingung ist allerdings, dass dieses für kulturelle Angebote eingesetzt wird, also zum Beispiel für
Eintrittskarten für Konzerte, Theateraufführungen, Kinos, Museen, Festivals oder Parks,
Bücher,
Tonträger,
Noten oder Musikinstrumente.
Ab dem 1. März können sich alle, die dieses Jahr volljährig werden, für den KulturPass registrieren. Dafür benötigt man den Online-Personalausweis und die zugehörige PIN. Das Budget wird dann am 18. Geburtstag freigeschaltet. Über die zugehörige Website oder App können dann verschiedene Angebote gebucht werden.
Wer 2023 18 wurde (Jahrgang 2005) und sich für den KulturPass registriert hat, bekam noch doppelt so viel Geld, nämlich 200 Euro. Dieses Budget können die Teilnehmenden noch bis zum 31.12.2024 nutzen. Die Kürzung im Vergleich zum Vorjahr begründet die Bundesregierung mit der angespannten allgemeinen Haushaltslage.
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Neue Kennzeichen für Mofas und E-Scooter

Wer ab dem 1. März mit Mofa, Moped oder E-Scooter unterwegs sein will, braucht dafür ein neues Kennzeichen, denn an diesem Datum startet das neue Versicherungsjahr für Kleinkrafträder. Die Farbe wechselt jedes Jahr – dieses Mal ist das Kennzeichen blau. Das alte schwarze ist damit ungültig, wer trotzdem noch damit fährt, tut das ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar. In diesem Fall sieht das Gesetz eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe vor.
Das blaue Kennzeichen gibt es je nach Versicherung ab 45 Euro. Kommt noch eine Teilkasko hinzu, liegen die Tarife zwischen 80 und 100 Euro, wie der ADAC informiert. Das Kennzeichen ist online erhältlich. Wenn es erst später bestellt wird, reduziert sich der Beitrag um die entsprechende Anzahl der Monate.
Amazon, Apple und Co.: Strengere Regeln für Tech-Riesen

Die Online-Riesen Amazon, Alphabet (Google/Youtube), Apple, Bytedance (TikTok), Meta (Facebook/Instagram) und Microsoft haben auf dem digitalen Markt sehr viel Macht. Nach dem Digital Markets Act der Europäischen Kommission, kurz DMA, müssen sie deshalb ab dem 1. März besonders strenge Regeln befolgen. Bis zu diesem Datum hatten die Konzerne eine Übergangsfrist von sechs Monaten, um die nötigen Bedingungen dafür zu schaffen.
Zu den Verpflichtungen beziehungsweise Verboten gehören dann etwa folgende Punkte:
Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht mehr daran gehindert werden, vorinstallierte Apps zu löschen.
Von den Unternehmen selbst angebotene Dienstleistungen oder Produkte dürfen den Usern in einer Liste nicht mehr bevorzugt angezeigt werden, also etwa vorgehoben vor den Einträgen von Drittanbietern.
Große Chatdienste wie Whatsapp müssen sich gegenüber kleineren Messaging-Diensten öffnen und einen Austausch untereinander ermöglichen.
Das soll die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie kleineren Unternehmen gegenüber den Tech-Riesen stärken und gewährleisten, dass auf dem digitalen Markt faire Wettbewerbsbedingungen herrschen. Es gibt allerdings bereits Ausnahmen. Apple muss seinen Chatdienst iMessage nicht gegenüber anderen öffnen, und auch Microsofts Bing (Suchmaschine) und Edge (Browser) fallen nicht unter die Regeln.
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