"Wir müssen weiterhin vorsichtig sein"
Corona-Kabinett beschließt neue Lockerungen für Hessen
Es scheint so, als würde es endlich bergauf gehen. Die Corona-Zahlen sinken und die Impfungen schreiten weiter voran.Die aktuelle landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt aktuell bei 10. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) mahnt aber weiterhin zur Vorsicht. Grund dafür ist die Delta-Variante des Corona-Virus, welche sich in Deutschland immer mehr ausbreitet. Am Dienstag hat sich der Ministerpräsident mit dem Corona-Kabinett beraten und neue Beschlüsse vorgestellt.
Neuer Stufenplan für Hessen
Der letzte Stufenplan zum Schutz der Bevölkerung wurde Mitte Mai beschlossen. Damals hatte die Sieben-Tage-Inzidenz bei 117 gelegen. Diese Regelungen enden nun am Sonntag (27.6.). Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland äußerte der Ministerpräsident, dass er damit rechne, dass die Delta-Variante in einem Monat die vorherrschende Variante in Deutschland werden könnte. Auch könne nicht ausgeschlossen werden, dass Menschen infiziert aus dem Sommerurlaub zurückkehren.
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Das gilt nun für Hessen
„Wir dürfen die erzielten Erfolge nicht gefährden, wir müssen weiter vorsichtig sein“, so Bouffier am Dienstag in Wiesbaden. Die neuen Regeln gelten ab dem 25. Juni und ist auf vier Wochen beschränkt. Folgende Regeln gelten landesweit für eine Inzidenz unter 50.
Schulen: Die Maskenpflicht gilt nur noch in den Schulräumlichkeiten, jedoch nur noch bis zum Platz. Der Unterricht wird also ohne Masken stattfinden. Auch im Bereich der Schulhöfe gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die zweimalige Testpflicht pro Woche bleibt weiterhin bestehen. Sollte es in einer Schule zu einem Corona-Ausbruch kommen, gilt wieder die Maskenpflicht.
ÖPNV: in Bussen und Bahnen bleibt die Maskenpflicht weiterhin bestehen
Kontaktregeln: diese Beschränkungen sind weitesgehend aufgehoben, im privaten Raum gilt eine unbeschränkte Teilnehmerzahl, jedoch gilt weiterhin eine Empfehlung, die Anzahl der Kontakte möglich klein zu halten
ein Zusammenkommen von über 25 Personen gilt als Veranstaltung und dann gelten Veranstaltungsregeln, u.a. Abstands- und Hygienekonzept, Testpflicht in Innenräumen, Kontaktdatenerfassung.
im Innenbereich sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich und es wird keine Genehmigung des Gesundheitsamt benötigt, jedoch muss ein Hygienekonzept vorhanden sein (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit)
im Außenbereich sind Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen erlaubt, es braucht keine Genehmigung des Gesundheitsamts, jedoch ein Hygienekonzept (Geimpfte und Genesen zählen nicht mit)
Ausnahmen gelten weiterhin, beispielsweise für berufliche Zusammenkünfte
Veranstaltungen mit mehr Personen brauchen eine Genehmigung des Gesundheitsamts und ein ausgereiftes Hygienekonzept
Gastronomie: im Außenbereich gilt weiterhin eine Kontaktnachverfolgung, im Innenbereich eine Testpflicht bzw. der Nachweis „genesen“ oder „geimpft“, Maskenpflicht für Personal und Gäste bis zum Platz
Hotels: diese dürfen wieder zu 100 Prozent belegt werden, es genügt ein einmaliger Test bei Ankunft
Sport: Mannschaftssport ist weiter möglich, Schwimmbäder sind weiterhin mit Personenbegrenzung geöffnet und in Fitnessstudios darf mit Kontaktdatenerfassung & Abstands- und Hygienekonzept weiter trainiert werden
Dienstleistungen: keine Testpflicht mehr, jedoch Maskenpflicht, Hygienevorgaben und Kontaktdatenerfassung
Einkaufen: Maskenpflicht bleibt, sonst jedoch keine Einschränkungen. Im öffentliche Bereich, wie beispielsweise Fußgängerzonen, besteht keine Maskenpflicht mehr, sondern nur noch eine Empfehlung
Musik- und Gesangvereine: diese dürfen ihre Arbeit wieder aufnehmen, auch das Proben und Musizieren ist wieder möglich
Kitas: ab dem 05. Juli sollen die Kitas wieder im Regelbetrieb laufen, und nicht mehr im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Gruppen dürfen also wieder gemischt werden. Die Maskenpflicht für Externe bleibt, Beschäftigte müssen jedoch keine Maske mehr tragen.
Prostitution: auch das Prostitutionsgewerbe darf den Betrieb wieder aufnehmen, allerdings muss ein Hygienekonzept vorhanden sein und es besteht eine Testpflicht, sowie das Erfassen der Kontakte für eine mögliche Nachverfolgung
Clubs/Diskotheken: für diese Einrichtungen gelten die gleichen Regeln wie für die Gastronomie. In Innenräume darf jedoch nicht getanzt werden, ein normaler Gastronomiebetrieb ist möglich. Im Außenbereich ist das Tanzen erlaubt, jedoch mit Personenbegrenzung und Testpflicht.
Kultur- und Freizeiteinrichtungen: dürfen sowohl innen als auch draußen öffnen, jedoch mit Hygienekonzept
Hochschulen: Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen mit weiteren Erleichterungen
Sollten die Inzidenzen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt sieben Tage in Folge über die 50-Marke steigen, kommt es vor Ort zu kreisgenauen Verschärfungen. Sollte das Infektionsgeschehen klar eingrenzbar sein, werden gezielte Hotspot-Maßnahmen ergriffen. Ab einer Inzidenz höher 100 greifen weitergehende Maßnahmen entsprechend des Eskalationskonzepts. Dazu zählen beispielsweise verschärfte Kontaktregeln und eine erneute Ausweitung der Maskenpflicht.Gesundheitsminister Kai Klose rief die Bevölkerung auch nochmal dazu auf, sich impfen zu lassen: „Das Impfen ist die mächtigste Waffe, die uns zur Verfügung steht, um diesem Virus Herr zu werden.“ (dpa/dgö)