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Frau lässt sich elfmal von ihrem Ehemann scheiden

ILLUSTRATION: Auf einem Tisch liegt ein zerissenes Hochzeitsfoto und ein Ehering, aufgenommen in Frankfurt (Oder) am 06.10.2011 (Symbolbild zum Thema Scheidung). Im Jahr 2010 wurden 11 von 1000 Ehen getrennt. Das ist der höchste Stand seit der Wiedervereinigung. Der Scheidungsantrag wurde meist von der Frau gestellt. Knapp die Hälfte der 2010 geschiedenen Ehepaare hatte Kinder unter 18 Jahren. Foto: Patrick Pleul
Nach jeder Scheidung heiratet sie ihren Gatten erneut (Symbolbild)
picture alliance / ZB, Patrick Pleul

Es ist ein ausgeklügelter Plan!
Für die meisten ist eine Scheidung der pure Horror. Doch eine Frau aus Österreich hat an der Prozedur anscheinend Gefallen gefunden – oder besser gesagt: Sie hat ein Schlupfloch für etwas Extra-Kohle entdeckt!

Frau spielt Scheidungs-Ping-Pong für Witwenrente

Erst nach dem zwölften Ehe-Aus mit demselben Mann, reicht es der Behörde, schreibt die Kronen Zeitung. Doch warum hat die Dame überhaupt so oft die Scheidung eingereicht?

Die Frau aus der Steiermark (Österreich) verliert im Jahr 1981 ihren ersten Ehemann. Ein Jahr später heiratet die Witwe dann ihren zweiten Mann und lässt sich von ihm 1988 das erste Mal scheiden. Ab dann folgen elf weitere Scheidung mit demselben Mann, ohne dass sie sich jemals räumlich trennen, berichtet die Tageszeitung. Nach jeder Scheidung heiratet das Paar erneut.

Denn sobald die Frau als unverheiratet gilt, steht ihr wieder die Witwenrente ihres verstorbenen Ehemannes zu. Daher kassiert die Frau nach jeder Scheidung die Witwenpension, sowie eine Abfertigung in Höhe des zweieinhalbfachen Jahresbezugs, berichtet die Kronen Zeitung.

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Scheidungs-Profi reicht in Österreich Klage ein

Als die Pensionsversicherungsanstalt nach der zwölften Scheidung die Zahlung verweigert, reicht die Österreicherin Klage ein – ohne Erfolg. Der oberste Gerichtshof bestätigt, dass die Inanspruchnahme des Scheidungsrechts rechtsmissbräuchlich genutzt wurde, schreibt die Kronen Zeitung.

Die Scheidungs-Profis hatten behauptet, ihre Ehe sei unwiderruflich zerrüttet. „Es ist vielmehr davon auszugehen, dass die Klägerin und ihr zweiter Gatte dies im Zuge der zwölften Scheidung tatsachenwidrig behaupteten und damit die einvernehmliche Scheidung erwirkt haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen“, verkündet der oberste Gerichtshof, wie die Tageszeitung schreibt.

Die vergangene Scheidung sei außerdem ungültig, womit die beiden weiterhin als verheiratet gelten – wenn das Paar da überhaupt noch selbst durchblickt. (jsi)

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