Das gilt ab morgen!Wegen Omikron: Schleswig-Holstein verschärft Corona-Regeln

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat wegen Omikron verschärfte Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie beschlossen. Ab morgen (4.1.) gelten strengere Kontaktbeschränkungen, Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen werden weiter begrenzt.
Maximal 50 Menschen sind in Innenbereichen zusammen erlaubt

Bei Veranstaltungen wird ab Dienstag die Teilnehmerzahl auf maximal 50 in Innenbereichen beziehungsweise 100 im Freien begrenzt; bisher galt bei halber Kapazität maximal 1000. Die Kontaktbeschränkung für Geimpfte oder Genesene auf maximal zehn Personen gilt nicht mehr nur in der Wohnung, sondern auch im öffentlichen Raum. Darauf verständigten sich am Sonntag Ministerpräsident Daniel Günther (CDU), seine Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP), sowie die Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen, wie die Staatskanzlei in Kiel mitteilte.
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Günther: "Ich fordere den Bund auf, die epidemische Lage von nationaler Tragweite festzustellen"

Günther sagte mit Blick auf die alte Rechtsbasis der Corona-Verordnungen, die die rot-grün-gelbe Koalition in Berlin hatte auslaufen lassen: "Ich fordere den Bund auf, die epidemische Lage von nationaler Tragweite festzustellen." Ziel müsse es sein, "alle notwendigen Instrumente im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung zu haben". Anderenfalls will der Regierungschef den Landtag bitten, die epidemische Lage für das Land festzustellen. Die Grüne Heinold und FDP-Mann Garg hatten sich - entgegen dem Kurs ihrer Parteien im Bund - bereits zuvor dafür ausgesprochen.
Negativer PCR-Test wird zur Eintrittskarte in Diskotheken
Günther sagte, die noch ansteckendere Omikron-Variante sei in Schleswig-Holstein inzwischen die vorherrschende. Die Corona-Inzidenz war im Norden seit Tagen gestiegen. Sie lag nach Angaben der Landesmeldestelle vom Sonntag bei 244,3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Vortag: 233,8). Nach Weihnachtspartys in schleswig-holsteinischen Diskotheken mit zahlreichen Corona-Infektionen waren mehrere Tausend Besucher in Quarantäne geschickt worden.
Zur Einhaltung der 2G-plus-Regel in Diskotheken und Bars gilt künftig nur noch ein PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt für Besucherinnen und Besucher eine FFP2-Maskenpflicht.
Garg: "Die eingeleiteten Maßnahmen sind notwendig"
"Unser Hauptaugenmerk muss darauf liegen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden", so Günther. Nachschärfungen der Regelungen seien mit Blick auf bestehende Unsicherheiten, die Dynamik des Infektionsgeschehens und Folgen für die Quarantäne von Kontaktpersonen sinnvoll.
Gesundheitsressortchef Garg forderte eine Ministerkonferenz noch vor den Bund-Länder-Beratungen kommenden Freitag. Im Zusammenhang mit der Omikron-Variante sei über eine Verkürzung der Quarantänezeiten und die Zulassung der Auffrischungsimpfung für 12- bis 17-Jährige zu beraten. "Die jetzt eingeleiteten Maßnahmen sind notwendig. Es ist darüber hinaus aber sinnvoll, dass sich die zuständigen Fachministerinnen und -minister bereits vor dem Bund-Länder-Treffen über weitere Schritte austauschen." (dpa/kst)




