War ihre Gutherzigkeit ihr Todesurteil?

Henning H. stach 98 Mal auf Ex-Freundin (23) ein: „Wollte das definitiv nicht“

ARCHIV - 12.12.2023, Niedersachsen, Oldenburg: Der Angeklagte wird beim Prozessauftakt in den Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg geführt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, im Juni 2023 in Vechta nach der endgültigen Trennung von seiner Lebensgefährtin diese heimtückisch mit einem Messer ermordet zu haben. (zu dpa: «Ex-Freundin mit Messer erstochen - Mordprozess nähert sich dem Ende») Foto: Sina Schuldt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Angeklagte wird beim Prozessauftakt in den Gerichtssaal im Landgericht Oldenburg geführt. (Archiv)
ssd jat hho, dpa, Sina Schuldt
von Roland Rickelmann und Daniel Kandora

„Würde mir heute wünschen, dass sie glücklich wäre.“
Als hilfsbereit und sehr liebenswert beschreibt ihr damaliger Partner die 23-Jährige. Er hat sie im vergangenen Jahr in Vechta brutal erstochen. Vor der Verurteilung entschuldigt sich Henning H. (30) für seine Tat.
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Zehn Jahre Haft wegen Totschlags

An diesem Donnerstag (18. Januar) betritt Henning H. zum vorerst letzten Mal den Gerichtssaal in Oldenburg. Wenige Stunden später wird er zu zehn Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt – und nicht wegen heimtückischen Mordes, wie ursprünglich angeklagt. Die entsprechenden Mordmerkmale sieht der Richter nicht als erfüllt an. Auch der Oberstaatsanwalt sieht das in seinem Plädoyer kurz zuvor ähnlich.

98 Messerstiche in den Oberkörper

2020 begannen Henning H. und die junge Frau laut Urteil eine, wie sich später herausstellt, toxische Beziehung. Nach zwei Jahren machte sie Schluss – aber H. glaubte noch nicht, dass es wirklich vorbei ist. Mitte Juni 2023 bittet er seine Ex-Freundin noch einmal um ein klärendes Gespräch, zu dem sie auch erscheint. Die beiden frühstücken, schauen wohl einen Film. Doch dann eskaliert offenbar die Situation. „Henning, du bedrohst mich mit einem Messer“, soll die Frau noch gesagt haben. Dann sticht der damals 29-Jährige zu, 98 Mal in den Oberkörper.

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Angeklagter entschuldigt sich

Im Anschluss will sich Henning H. offenbar das Leben nehmen, zündet Holzkohle in seiner Wohnung an und versucht, sich mit Kirschschnaps zu betäuben. Doch ohne Erfolg. Schließlich ruft er selbst den Notruf und lässt sich widerstandslos festnehmen. „Ich wollte das definitiv nicht, ich würde mir heute wünschen, dass sie glücklich wäre“, sagt Henning H. noch kurz vor dem Urteil.

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Schwester der Toten vor Ort

Die junge Frau sei gestorben, weil sie zu gutherzig war, sagt der Richter in der Urteilsbegründung. Sie habe ihrem Ex-Freund die Chance geben wollen, ein Leben zu haben. Der Richter räumt ein, dass der Strafrahmen schwer zu ertragen sei, es aber eine Tatsache sei, dass die Wehrlosigkeit des Opfers nicht gegeben gewesen wäre. Schließlich appelliert er an die Schwester der Toten, die als Nebenklägerin vor Ort ist: „Bitte lassen Sie sich nicht von Hass leiten, wir können nichts machen, um sie wiederzubringen.“