Neue Corona-Verordnung

Mecklenburg-Vorpommern öffnet für Urlauber - Kinder müssen draußen bleiben

Diese Lockerungen gelten in den Bundesländern Was wieder möglich ist
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Was wieder möglich ist
Diese Lockerungen gelten in den Bundesländern

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Geimpfte dürfen an die Ostsee - Kinder müssen weg bleiben

Seit Mittwoch dürfen Tagestouristen oder Urlauber mit Zweitwohnung wieder nach Mecklenburg-Vorpommern reisen – aber nur, wenn sie einen vollständigen Impfschutz nachweisen können. Das Problem: Bisher ist noch kein Vakzin für Kinder und Jugendliche zugelassen. Sie dürfen deshalb nicht mit.

Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern ansonsten nicht erlaubt

Das Bundesland hatte am vergangenen Mittwoch seine Corona-Regeln gelockert. Geimpfte dürfen laut der neuen Corona-Verordnung wieder in ihre Zweitwohnung oder als Tagestouristen kommen. Dafür müssen sie den Impfpass oder eine Bescheinigung des behandelnden Arztes mit sich führen.

Allen anderen untersagen die in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Corona-Regeln eine touristische Reise ins Bundesland. Und auch Übernachtungen in Hotels und Pensionen sind noch nicht möglich: Die dürfen weiterhin keine Touristen beherbergen – hier gilt auch keine Ausnahme für Geimpfte.

Lesetipp: Die Corona-Zahlen sinken, die Impfquote steigt – und die Hoffnung auf Urlaub wächst. In einigen Bundesländern gibt es schon konkrete Perspektiven. Wo es in Deutschland Chancen auf Urlaub gibt - einen Überblick haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Einreiseverbot gilt bis Ende Mai

Die Verordnung gilt nun erstmal bis zum 22. Mai. Und bis dahin bleibt auch das Einreiseverbot bestehen. Eine Woche vor dem Ende Verordnung soll das Kabinett darüber beraten, wie es weitergeht.

EBR