Strenge Vorgaben in Garmisch-PartenkirchenAchtung, Rasen-Polizei! Unglaublich, was in diesem Kurpark alles verboten ist

Bei Sonnenschein und teilweise noch milden Herbsttemperaturen gibt es für viele Menschen nichts Schöneres, als sich mit einem Buch oder zum Dösen auf die Wiese im Park zu legen. Aber genau das ist ein echtes No-Go im Kurpark Garmisch-Partenkirchen. Besucher werden durch Schilder wie "Das Betreten des Rasens ist verboten!" darauf hingewiesen. Doch das ist noch lange nicht alles, was in dem bayerischen Park verboten ist, da geht sogar noch mehr (nicht)... Wie Menschen auf die starren Vorgaben und die parkeigene Security reagieren, sehen Sie im Video.

Schon im Jahr 1930 war das Liegen und Betreten der Wiese verboten

Paragraf drei, Absatz drei der Grünanlagensatzung regelt, was alles in den Parks des Marktes Garmisch-Partenkirchen untersagt ist. Dazu zählen unter anderem das Nächtigen, das Betteln und „das Lagern auf dem Boden und Liegen auf den Bänken“.

Die Vorgaben klingen nicht nur wie aus einer anderen Zeit, sondern sind tatsächlich auch fast 100 Jahre alt. „Ich habe die Eröffnung, die Einladung gefunden, vom 1. Juli 1930, also da wurde der Kurpark eröffnet, und auch damals war schon das Liegen und das Betreten der Wiese nicht zulässig. Es ist natürlich auch zu überlegen, ob nach so langer Zeit das Ganze auch mal in die Modernität übertragen werden sollte“, gibt die Elisabeth Brück von der GaPa Tourismus GmbH, die den Kurpark gepachtet hat, zu bedenken.

Bis dahin wird die Kurpark-Security jedoch weiterhin genau die Einhaltung der Regeln kontrollieren und dafür vermutlich noch das ein oder andere Kopfschütteln ernten müssen. (nri/ubr)

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