Nie bestellt - trotzdem auf der RechnungHandy-Abofallen: So wehren Sie sich gegen die Kosten!

Schock beim Blick auf die monatliche Handyrechnung: Immer wieder tauchen bei Kunden Kosten für Spiele, Klingeltöne oder andere Dienste auf, die sie nie bestellt haben – obwohl ihr Mobilfunkanbieter sie eigentlich seit Februar 2020 mit einem speziellen Verfahren genau davor schützen müsste. Doch eine neue Untersuchung von Finanztest zeigt: Drittanbieter schaffen es nach wie vor, sich durchzumogeln. So kann eine einzige Monatsrechnung auch schon mal bei über 400 Euro landen. Wir erklären, wie Sie sich gegen Handy-Abofallen wehren!

Redirect-Verfahren ist Pflicht - eigentlich

Seit dem 1. Februar 2020 müssen Mobilfunkanbieter beim Abschluss eines Abos für Drittanbieter-Leistungen oder Mehrwertdienste das sogenannte Redirect-Verfahren einsetzen: Wenn Smartphone-Besitzer auf ihrem Gerät durch Antippen etwas abonnieren wollen, werden sie zunächst auf eine Seite des Mobilfunkanbieters umgeleitet, um den Kauf dort abzuschließen – und zwar per Tipp auf einen Button mit eindeutiger Aufschrift, etwa "zahlungspflichtig bestellen".

Das Redirect-Verfahren ist von der staatlichen Aufsicht, der Bundesnetzagentur, vorgeschrieben. Bei Einzelkäufen sind auch andere, sichere Methoden erlaubt. Trotzdem gehen jeden Monat Dutzende Beschwerden wegen Abofallen und ungewollten Abbuchungen ein – und das ist nur die Spitze des Eisbergs, erklärt Finanztest.

Abofalle durch unerwünschte Werbeanrufe

Dem Magazin liegen etwa Beschwerden von Mobilcom-Debitel-Kunden vor, denen Streaming- oder Hörbuch-Abos untergejubelt worden sind. Stutzig wurden diese erst, als auf der Rechnung knapp neun Euro für „24 Symbols“ standen. Die Bundesnetzagentur hat deshalb bereits ein Bußgeld gegen den Mobilfunkanbieter verhängt – laut Finanztest offenbar jedoch ohne großen Erfolg.

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So schützen Sie sich vor der Handy-Abzocke

  • Drittanbietersperre einrichten
    Jeder Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, eine sogenannte Drittanbietersperre einzurichten, wenn Kunden das per E-Mail im Online-Kundenbereich, in der Kunden-App oder telefonisch verlangen. Die Sperre wirkt allerdings nicht, wenn der Leistungsanbieter selbst eine Mobilfunkfirma ist.

  • Auflegen
    Ihnen werden am Telefon ungefragt Abos angeboten? Legen Sie einfach auf, rät Finanztest. Zusätzlich können Sie dem Mobilfunkanbieter schriftlich mitteilen, dass Sie keine Werbeanrufe wünschen.

In Abo-Falle getappt? Das sollten Sie jetzt tun

Haben Sie tatsächlich auf einmal Posten auf der Handyrechnung, von denen Sie nichts mitbekommen haben, sollten Sie diese Schritte ergreifen:

  • Nicht bezahlen
    Die Experten raten Betroffenen, auf keinen Fall zu zahlen, wenn sie nichts bestellt haben. Sowohl bei der Mobilfunkfirma als auch beim Drittanbieter sollte man schriftlich bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist – einen Musterbrief hierfür stellt Finanztest auf seiner Website zur Verfügung.

  • Nicht abspeisen lassen
    Lassen Sie sich nicht verunsichern, wenn der Provider als angeblichen Bestellbeweis nur eine unplausible Aufzählung aus Zahlen und Buchstaben vorlegt. So etwas sei kein Beweis für eine tatsächliche Bestellung, ebenso wenig wie Sätze à la „Die Nutzung der reklamierten Dienste konnte eindeutig Ihrer Rufnummer zugeordnet werden“.

  • Anzeige erstatten
    Außerdem raten die Experten zur Anzeige des Anbieters der angeblichen Leistung bei der Polizei wegen Betrugs. Das sei einfach online möglich.

  • Beschwerde einreichen
    Zusätzlich ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de) ratsam. Wichtig ist dabei: Keine Schlichtung beantragen, sondern Beschwerde einreichen. Sonst werde man aus formalen Gründen abgewiesen. Ist eine einzelne Zahlung an Drittanbieter höher als 50 Euro oder die gesamte Monatssumme höher als 300 Euro, rät Finanztest, die Finanzaufsichtsbehörde Bafin unter poststelle@bafin.de zu informieren. (dpa/rka)