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Abofallen

Abofallen sind Betrugsmaschen, die Verbraucher zum Abschließen kostenpflichtiger Abos verleiten. Wer auf die Masche hereinfällt, muss nicht zahlen.

Abofallen picture alliance / dpa Themendienst

Unter einer Abofalle versteht man eine betrügerische Methode, die das Ziel hat, Verbraucher zu täuschen. Die Kunden werden meistens mit kostenlosen Angeboten gelockt und dazu aufgefordert, Abos abzuschließen. Später erhalten sie dann Rechnungen. Falls diese nicht bezahlt werden, folgen Mahnschreiben und Briefe von Inkassobüros oder Anwälten. Solche Abofallen verstecken sich hinter einer Vielzahl von Angeboten. Das können Rezepte, Onlinespiele und auch Intelligenztests sein. Besonders häufig kommen sie auch bei unseriösen Streaminganbietern vor.

Wie erkenne ich eine Abofalle?

Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, Abofallen ein Ende zu setzen. Deswegen wurde am 1. August 2012 die Button-Lösung verabschiedet. Anbieter sind seitdem verpflichtet, Buttons, die zum Abschließen eines kostenpflichtigen Vertrags führen, eindeutig zu kennzeichnen. Auf den Buttons müssen also Aussagen wie „Jetzt kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ stehen. Alle wichtigen Informationen bezüglich des Vertrags müssen zudem gut leserlich und eindeutig erkennbar noch vor dem Button aufgelistet werden. Der Kunde darf von diesen Informationen nicht abgelenkt werden.

In die Abofalle getappt - was jetzt?

Die Verbraucherzentrale Hamburg rät dazu, den Zahlungsaufforderungen nicht nachzukommen, falls man in eine Abofalle getappt ist. Die Mahnschreiben sind absichtlich so formuliert, dass sie den Empfänger einschüchtern. Sie sollen dazu verleiten, umgehend zu bezahlen. Das ist in den meisten Fällen aber nicht nötig. Wer einen solchen Brief erhält, sollte also erst einmal Ruhe bewahren. Falls der Anmelde-Button nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet wurde, ist man auf der sicheren Seite. Wenn wichtige Informationen wie der Preis und die Laufzeit nicht verständlich und gut sichtbar angezeigt wurden, hat man ebenfalls nichts zu befürchten. Zu guter Letzt bleibt den Verbrauchern auch noch das Widerrufsrecht. Der Vertrag kann zwei Wochen nach Abschluss widerrufen werden. Opfer der Masche sollten einen Brief an die Firma richten, in dem man darauf hinweist, dass man keinen Vertrag abgeschlossen hat. Zur Sicherheit kann dem Vertrag auf diesem Wege auch gleichzeitig widersprochen werden.