Neue Reportage
„Team Wallraff": Mord an Greta (3) erschütterte ganz Deutschland - wie sicher sind Kitas heute?
„Sie geben ihr Kind in der Kita ab und kriegen es tot zurück.“ Dieser Satz der Anwältin von Gretas Mutter zeigt in seiner Einfachheit, wie unendlich groß Leid sein kann. Im April 2020 drückt die Erzieherin Sandra in einer Kita in Viersen dem dreijährigen Mädchen beim Mittagschlaf so sehr auf den Brustkorb, dass es später im Krankenhaus stirbt – massiver Sauerstoffmangel. Wie konnte es so weit kommen? Und hätte Gretas Tod verhindert werden können?
Greta war nicht das einzige Kind, das Sandra M. misshandelte
Zwei Wochen kämpft die kleine Greta 2020 im Krankenhaus um ihr Leben – vergeblich. Einen Tag nach ihrem dritten Geburtstag stirbt sie. Als Schutzbefohlene hätte Sandra M. in der Kita auf das Mädchen aufpassen müssen, doch stattdessen tut sie dem Kind körperliche Gewalt an. Der Fall stellt den traurigen Höhepunkt einer Kette von Vorfällen dar – denn der Übergriff war nicht der erste der Erzieherin.
„Aus den Beschreibungen aus dem Verfahren muss man sagen: Sandra M. war im Umgang mit Kindern unsicher, sie konnte sich nicht durchsetzen, sie war empathielos“, erklärt Marie Lingnau, die Anwältin von Gretas Mutter, Günter Wallraff. Dennoch arbeitete die Frau, die eine Rechtsmedizinerin später als psychisch auffällig beschreibt, in vier verschiedenen Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen.
War Sandra M. im Dienst, wurde verdächtig oft der Notruf gewählt – etwa in einer Kita in Tönisvorst, wo sie einem Mädchen auf den Brustkorb drückte, bis dieses „Stopp“ schrie. Sandra M.s Arbeitsverhältnis wird dort nach der Probezeit nicht verlängert.
Datenschutz wichtiger als das Wohl der Kinder?
Die Leitungen der vier Kitas verweisen darauf, dass alle betroffenen Kinder eine Vorerkrankung hatten und somit kein Zusammenhang zwischen den Notrufen und Sandra M. hergestellt werden konnte. Eine Warnung oder ein Vermerk im Arbeitszeugnis gab es nicht. Aber warum?
Anwältin Lingnau erklärt: „Das ist immer so die große Abwägung zwischen dem Datenschutz, der ja auch die Persönlichkeitsrechte schützen soll, und jetzt in dem Fall dem Kinderschutz. Wenn im Arbeitszeugnis nicht drin steht, sie hat ein Kind mit ungewöhnlichen Methoden abgestraft, dann erfährt das die nächste Kita, die sie einstellt, auch nicht.“
Im März 2021 wird Sandra M. wegen der Tötung von Greta zu lebenslanger Haft verurteilt. Acht weitere Misshandlungsfälle wurden ebenfalls im Prozess verhandelt. In zweien davon wurde sie wegen „Misshandlung von Schutzbefohlenen“ verurteilt. In den anderen bleibt Sandra M. zwar tatverdächtig, allerdings konnten ihr keine Vergehen nachgewiesen werden.
Neue „Team Wallraff"-Reportage: Wie ist die Lage in deutschen Kitas?
In NRW müssen seit dem Mord an Greta Notarzteinsätze in Kitas gemeldet werden. Doch wie ist die Lage generell in Deutschland? Wie sehr leiden Kinder unter dem Mangel an guten Erzieherinnen und Erziehern sowie Kita-Plätzen? Bekommen sie die liebevolle Betreuung und Förderung, die sie brauchen?
Hierzu hat „Team Wallraff“ mehrere Jahre lang recherchiert. Das Ergebnis sehen Sie in der neuen Reportage am Donnerstag, den 28. September, um 20.15 Uhr bei RTL und anschließend zum Streaming-Abruf auf RTL+. (nhe/rka)