Wie die Ermittler dem mutmaßlichen Täter auf die Spur kamen

Polizei lässt nicht locker - Hundemörder von Stralsund endlich gefunden!

Bildquelle: Polizei Stralsund
Der kleine Welpe hatte keine Chance. Jemand versenkte die Hündin mit einem schweren Gegenstand in einem Teich in Stralsund. Nach monatelanger Ermittlungsarbeit kam die Polizei dem mutmaßlichen Täter auf die Spur.
Polizei Stralsund

Er hat ihr wohl einfach ein schweres Gewicht umgehängt und dann lebendig in einem Teich versenkt.

Die junge Hündin hatte keine Überlebenschance – doch die Polizei Stralsund (Mecklenburg-Vorpommern) hat bei den Ermittlungen nach dem Besitzer und mutmaßlichen Täter nie aufgeben. Jetzt wurde die Hartnäckigkeit der Beamten endlich belohnt!

Jäger finden ertränkten Hund - Polizei Stralsund ermittelt monatelang

Bildquelle: Polizei Stralsund
Auch dieses Foto des toten Hundes hat die Polizei Stralsund veröffentlicht.
Polizei Stralsund

Es sind zwei Jäger, die den Fall überhaupt erst ins Rollen bringen. Sie finden das tote Tier am 22. März in einem Teich in Stralsund. Die Feuerwehr holt den Kadaver aus dem Wasser und schaltet die Polizei ein.

Das Veterinäramt untersucht den Körper – und findet schreckliche Details heraus: Der Hund lebte höchstwahrscheinlich noch, als er mit dem schweren Gewicht versenkt wurde. Ein Polizeisprecher: „Ebenso gibt es Anhaltspunkte dafür, dass es stumpfe Gewalteinwirkung gegen das Tier gab, die zu mehreren schweren Verletzungen führte. Bei dem Tier handelt es sich um eine etwa drei bis vier Monate alte Hündin der Rasse Kaukasischer Schäferhund mit kupierten Ohren und Schwanz.“

Die Ermittlungen sind kompliziert. Der Welpe ist zwar gechippt, aber nicht registriert. Die tote Hündin trägt auch keine Marke, sondern nur ein Halsband. Die Polizei veröffentlicht schließlich Fotos des toten Tieres und bittet die Bevölkerung um Hilfe.

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Hund in Stralsund ertränkt: Ermittlungen der Polizei führen zur Züchterin - die gibt den entscheidenden Tipp

Die Polizei teilt in einem Statement mit: „Durch umfangreiche Ermittlungen konnte eine Züchterin im Ausland kontaktiert werden. Diese stellte sich als Zeugin zur Verfügung und gab an, den Hund an einen 31-jährigen Stralsunder verkauft zu haben.“

Ihn macht die Polizei für den Tod der Hündin verantwortlich. Jetzt liegt die Akte bei der Staatsanwaltschaft Stralsund. „Der 31-jährige deutsche Beschuldigte muss sich nun wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz verantworten“, erklärt die Polizei.

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Tierschutzgesetz stellt klar: Wenn der Hundehalter verurteilt wird, droht im Gefängnis!

Sollte der 31-Jährige die Hündin tatsächlich getötet haben, droht ihm eine Strafe nach dem Tierschutzgesetz. In §17 heißt es: Wer ein Wirbeltier (Hunde gehören dazu) ohne vernünftigen Grund tötet, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (rsa)