Verbraucherexperte verrät TricksAbzocke auf dem Supermarkt-Parkplatz? Diese Knöllchen müssen Autofahrer NICHT akzeptieren

Gerade rasch im Supermarkt eingekauft und dann noch schnell um die Ecke für eine weitere Erledigung – schließlich hat man ja gerade einen Parkplatz sicher.
Kommt euch das bekannt vor? Dann heißt es: Vorsicht! Immer mehr Supermärkte begrenzen die Nutzungsdauer ihrer Parkplätze, und wer die überschreitet, muss am Ende mit empfindlichen Strafen rechnen. Aber muss man wirklich jeden Strafzettel hinnehmen? Wir erklären euch im Video gemeinsam mit Verbraucherexperte Thorsten Knippertz, in welchen Fällen ihr gute Chancen habt, um eine Strafe herumzukommen.

Parkschilder am Supermarkt verdeckt? Widerspruch könnte sich lohnen!

Zunächst gilt: Wenn ihr das nächste Mal auf einen Supermarkt-Parkplatz fahrt, solltet ihr ganz genau hingucken! Hat der Supermarktbetreiber Verkehrsschilder aufgestellt, die auf eine Begrenzung der Parkdauer hinweisen? Wenn nicht, dann habt ihr Glück. Wenn ihr allerdings solche Schilder entdeckt, sollten ihr euch an die darauf beschriebenen Regeln halten – ansonsten drohen Knöllchen! Und diese Strafzettel können ganz schön teuer werden. Eine vergessene Parkscheibe oder ein Überschreiten der Parkdauer können gut und gerne einmal 20 Euro und mehr kosten.

Tatsächlich ist es das gute Recht des Marktbetreibers, Knöllchen für solche Verstöße verteilen zu lassen. Denn wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, gehe mit dem Besitzer einen Vertrag ein und akzeptiere mit der Nutzung die allgemeinen Geschäftsbedingungen, weiß Verbraucherexperte Thorsten Knippertz.

Allerdings besteht auch beim Vorhandensein solcher Schilder die Möglichkeit, um die Zahlung einer Strafe herumzukommen. Sind Hinweisschilder beispielsweise verdreckt oder nicht gut sichtbar angebracht, könnte euch das vor Strafe bewahren. Dazu solltet ihr die Situation mit Fotos festhalten und euch an den Parkplatzbetreiber wenden.

Lese-Tipp: Ein paar Stunden parken? 225 Euro, bitte!

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50 Euro oder mehr für das Knöllchen auf dem Supermarkt-Parkplatz? Zu viel!

Ein Knöllchen, das ihr auf einem Supermarkt-Parkplatz bekommt, wird sich in aller Regel auf 20 bis 30 Euro belaufen. Sollten allerdings 50 Euro oder sogar mehr von euch verlangt werden, dann solltet ihr gegen die unangemessen hohe Strafe vorgehen und Widerspruch einlegen, rät der Verbraucherexperte.

Lese-Tipp: Strafzettel für zu langes Parken – dabei waren die Autos nicht einmal da!

Parkscheibe vergessen? Der Supermarkt-Kassenzettel als letzte Rettung

Und wenn es euch dann doch einmal zu Recht erwischt, weil ihr vergessen habt, auf dem Supermarkt-Parkplatz eine Parkscheibe ins Auto zu legen, dann bleibt nur noch auf die Kulanz des Betreibers zu hoffen. Dazu könntet ihr eine Kopie eures Einkaufsbelegs einsenden – so weist ihr nach, dass ihr zu besagter Zeit tatsächlich im Supermarkt einkaufen wart. Wenn ihr den Parkplatz allerdings für den Besuch anderer Orte genutzt habt, geht das natürlich nicht. Dann müsst ihr in den sauren Apfel beißen und die Strafe zahlen.

Gar nicht auf einen Strafzettel zu reagieren, sei euch übrigens nicht geraten. Zu den ohnehin schon bestehenden Straf-Kosten können im schlimmsten Fall noch Mahngebühren hinzukommen – und das kann dann richtig teuer werden. (vho/mjä)