Pflegerat freut sich über PlanänderungStatt berufsbezogener Impfpflicht in der Pflege: Wen betrifft die einrichtungsbezogene Impfpflicht?

Lange war eine berufsbezogene Impfpflicht vor allem in der Pflege im Gespräch, doch die neue Ampel-Koalition will jetzt eine einrichtungsbezogene Impfpflicht auf den Weg bringen. Ab dem 15. März soll es dann eine Impfpflicht geben, die den Zugang zu bestimmten Arbeitsstellen regelt. Christine Vogler, Präsidentin Deutscher Pflegerat, erklärt im Video, warum sie diese Regelung für sinnvoll hält, obwohl der Pflegerat eine berufsbezogene Impfpflicht zunächst abgelehnt hatte.
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Warum soll es eine einrichtungsbezogene Impfpflicht werden?

Bei der sogenannten einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken oder Pflegeheimen, die ab März greifen soll, gehe es um eine Güterabwägung, sagte die SPD-Gesundheitspolitikerin Sabine Dittmar.

  • Die Impfpflicht soll ab 15. März für Beschäftigte etwa in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Reha-Kliniken, Geburtshäusern oder auch bei Rettungsdiensten gelten. Sie müssen dann einen Nachweis vorlegen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder ein Attest, dass sie nicht geimpft werden können. Passiert das nicht, muss der Arbeitgeber das Gesundheitsamt informieren. Das kann ein Betretungsverbot für die Arbeitsstelle aussprechen. Laut Gesetzesbegründung entfällt auch die Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers.

Hintergrund ist: Hilfsbedürftige Menschen – etwa in Pflegeheimen – könnten sich nicht aussuchen, von wem sie behandelt würden. Eine hohe Impfquote in diesen Einrichtungen sei unabdingbar. Die anderen Parteien im Bundestag kritisierten die Corona-Politik der Ampel. Unterdessen sinken die Ansteckungszahlen zwar. Sie liegen aber weiter auf einem hohen Niveau und sind zudem mit Unsicherheiten behaftet. (dpa/lra)

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