Mutter kämpft auch nach zwei Niederlagen weiter

Gericht entscheidet: Pippa (5) soll nicht mehr am Leben erhalten werden

HANDOUT - 14.12.2020, Großbritannien, ---: Die fünfjährige Pippa Knight liegt in ihrem Krankenhausbett. Ein Gericht soll klären, ob britische Ärzte ein todkrankes fünfjähriges Mädchen sterben lassen dürfen. Die Mutter der kleinen Pippa wehrt sich gegen die Entscheidung des Krankenhauses. Foto: Sinclairslaw/PA Media/dpa - ACHTUNG: Nur zur redaktionellen Verwendung im Zusammenhang mit der aktuellen Berichterstattung und nur mit vollständiger Nennung des vorstehenden Credits +++ dpa-Bildfunk +++
Ärzte wollen die fünfjährige Pippa Knight sterben lassen
mbu nwi, dpa, Sinclairslaw

Sie kämpft wie eine Löwin um das Leben ihre Tochter: Paula Parfitt will nicht zulassen, dass die Maschinen abgestellt werden, die ihre Tochter Pippa Knight (5) am Leben erhalten. Die Ärzte in London haben das Mädchen aufgegeben, das seit einer Grippeerkrankung an schweren Hirnschäden leidet. Jetzt bestätigte das Berufungsgericht in London die vorherige Entscheidung des High Courts, dass die lebensverlängernden Maßnahmen bei dem Mädchen beendet werden sollten. Doch der Kampf von Pippas Mutter ist noch nicht vorbei.

Pippas Mutter "erneut am Boden zersört"

Er sei ebenfalls der Meinung, dass es „in Pippas bestem Interesse sei, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden“, schrieb der Berufungsrichter in einem schriftlichen Urteil. Paula Parfitt kündigte daraufhin an, bis vor das höchste Gericht Großbritanniens, den Supreme Court, ziehen zu wollen.

„Ich bin nach dem Urteil des Berufungsgerichts heute erneut am Boden zerstört“, sagte Pippas Mutter, die den Rechtsstreit noch immer nicht aufgeben will. Sie will zumindest eine Testphase durchsetzen, in der ihre Tochter mit mobilen Geräten zuhause gepflegt werden kann. Sie ist überzeugt, dass es Pippa in der heimischen Umgebung besser gehen könne als im Krankenhaus.

Vorwurf: Pippas Überlebenskampf war "umsonst"

ARCHIV - 08.01.2021, Großbritannien, London: Paula Parfitt, die Mutter der fünfjährigen Pippa Knight, wartet darauf, dass die Richter des Court of Appeal über die letzte Runde im Kampf um die lebenserhaltende Behandlung ihrer hirngeschädigten fünfjährigen Tochter entscheiden. (zu dpa: «Gericht: Geräte bei todkrankem Mädchen sollten abgestellt werden») Foto: Dominic Lipinski/PA Wire/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Rechtsfall Pippa Knight: Ihre Mutter Paula Parfitt will nicht, dass die lebenserhaltenden Maschinen abgestellt werden.
alf, dpa, Dominic Lipinski

Die fünfjährige Pippa leidet an einer sogenannten nekrotisierenden Enzephalopathie – schwere Schäden im Gehirn, verursacht durch eine Grippeerkrankung im Januar 2019. Das Kind liegt in einem Londoner Krankenhaus. Die Ärzte haben keine Hoffnung mehr und wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen beenden, die Mutter wehrt sich jedoch gerichtlich dagegen. In der Urteilsbegründung vom High Court im Januar hieß es, der Fall sei „herzzerreißend“. Allerdings könne Pippa ihre Umwelt oder Interaktionen mit anderen Menschen nicht wahrnehmen. Eine Verlegung nach Hause mit speziellen Geräten, wie sie die Mutter gefordert hatte, sei daher nicht sinnvoll.

Die Anti-Abtreibungs-Organisation Society for the Protection of Unborn Children hatte die Rechtskosten für die Anwälte der 41-jähriger Mutter übernommen. Das Urteil sei „eine Entscheidung, die es der Verzweiflung ermöglicht, über die Hoffnung zu triumphieren“, sagte der Chef der Organisation John Deighan. Das Gericht habe entschieden, dass der Lebenskampf der kleinen Pippa in den vergangenen zwei Jahren „umsonst“ gewesen sei.

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Arzt zum Fall Pippa: „Dieses Denkmuster ist für uns in Deutschland nicht vorstellbar"

Nach Ansicht von deutschen Medizinern sind Entscheidungen wie diese in der Bundesrepublik kaum vorstellbar. „Die Ärzte - und auch die Richter - in Großbritannien nehmen für sich in Anspruch, dass sie besser entscheiden können, was für das Wohl des Kindes am besten ist“, sagte Nikolaus Haas, Leiter der Abteilung für Kinderkardiologie und Pädiatrische Intensivmedizin am Universitätsklinikum München, während des Verfahrens rund um den Fall Pippa. „Dieses Denkmuster ist für uns in Deutschland nicht vorstellbar. Wir haben gelernt, mit schwer behinderten Patienten anders umzugehen.“